Ferienimmobilie Steuern Österreich: Was Eigentümer wirklich wissen müssen

Ferienimmobilie Steuern Österreich: Was Eigentümer wirklich wissen müssen

Die Frage nach den Steuern rund um eine Ferienimmobilie in Österreich entscheidet oft darüber, ob sich ein Investment am Ende trägt oder nicht. Wer eine Wohnung in Sölden, Saalbach oder Schladming vermietet, bewegt sich zwischen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abschreibung und der berüchtigten Liebhaberei-Prüfung des Finanzamts. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Regeln zu Ferienimmobilie Steuern Österreich so, dass Sie die Struktur verstehen und die richtigen Fragen an Ihren Steuerberater stellen können.

Hinweis vorab: Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Die österreichische Rechtslage ändert sich, und jeder Einzelfall hat Besonderheiten. Ziehen Sie für Ihre konkrete Situation immer einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu.

Ferienimmobilie Steuern Österreich: der grundsätzliche Rahmen

Sobald Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Österreich vermieten, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte. Je nach Umfang und Ausgestaltung der Vermietung fallen diese in eine von zwei Kategorien:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) - klassisch bei langfristiger oder ruhiger Vermietung ohne umfangreiche Zusatzleistungen.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) - wenn Sie hotelähnliche Leistungen anbieten: tägliche Reinigung, Rezeption, Frühstück, kurze Wechselintervalle mit aktiver Betreuung.

Die Grenze ist fließend, aber wirtschaftlich bedeutsam. Bei gewerblicher Einstufung entstehen Sozialversicherungspflicht bei der SVS und andere Bilanzierungspflichten. Viele klassische Ferienwohnungsmodelle mit externem Vermietungspartner bleiben im Bereich Vermietung und Verpachtung - genau das prüft das Finanzamt aber im Einzelfall.

Ferienwohnung versteuern Österreich: Einkommensteuer auf Mieterträge

Die Mieterträge aus Ihrer Ferienimmobilie unterliegen der progressiven Einkommensteuer. Der Tarif reicht in Österreich von 0 % (bis rund 13.308 Euro Jahreseinkommen 2025) bis zu 55 % ab 1 Mio. Euro. Für die meisten Investoren liegt der Grenzsteuersatz zwischen 30 % und 48 %.

Gute Nachricht: Versteuert werden nicht die Bruttomieten, sondern der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten. Zu den absetzbaren Positionen zählen typischerweise:

  • Absetzung für Abnutzung (AfA): Bei Gebäuden regelmäßig 1,5 % pro Jahr, bei Ferienimmobilien mit tatsächlicher Nutzung als Beherbergung kann in vielen Fällen 2,5 % angesetzt werden. Grund und Boden ist nicht abschreibbar.

  • Finanzierungskosten: Kreditzinsen, Bereitstellungsgebühren, Bewertungskosten der Bank.

  • Betriebskosten und Instandhaltung: Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, Wartung, Reparaturen.

  • Vermietungsprovisionen und Buchungsplattformen: Gebühren an Airbnb, Booking, lokale Agenturen.

  • Verwaltung und Beratung: Hausverwaltung, Buchhaltung, Steuerberater.

  • Anteilige Reisekosten für nachweisbare Vermietungstätigkeit.

Bei einem gemischt genutzten Objekt (Eigennutzung plus Vermietung) müssen Sie die Kosten zeitanteilig aufteilen. Die Tage der Eigennutzung sind steuerlich neutral, gleichzeitig sinkt aber der abzugsfähige Anteil an AfA und Fixkosten.

Umsatzsteuer Ferienwohnung: die 10-Prozent-Regel und die Kleinunternehmer-Falle

Die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen zu Wohnzwecken unterliegt in Österreich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 %. Damit verbunden sind zwei Weichenstellungen, die viele Erstinvestoren unterschätzen.

Kleinunternehmerregelung

Liegen Ihre Nettoumsätze unter 55.000 Euro pro Jahr (Stand 2025), gelten Sie automatisch als Kleinunternehmer und stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Der Preis dafür: Sie können auch keine Vorsteuer aus dem Kaufpreis, aus Möblierung oder Sanierung geltend machen. Bei einem Nettokaufpreis von 500.000 Euro sind das schnell 100.000 Euro Vorsteuer, die verloren gehen.

Option zur Regelbesteuerung

Deshalb entscheiden sich die meisten Käufer neuer Ferienimmobilien für die Option zur Regelbesteuerung. Sie verrechnen Ihren Gästen 10 % USt und ziehen im Gegenzug die volle Vorsteuer aus Kaufpreis, Einrichtung und laufenden Rechnungen. Wichtig: An diese Option sind Sie fünf Jahre gebunden, ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 20 Jahren gilt für das Gebäude. Verkaufen oder eigennutzen Sie zu früh, droht eine anteilige Rückzahlung der Vorsteuer.

Genau diese Konstruktion ist der Grund, warum viele Projekte in touristischen Regionen als vorsteuerfähige Investment-Modelle strukturiert sind. Ein Beispiel dafür ist The Secret Sölden in Tirol, wo sich Erwerber typischerweise für die Regelbesteuerung entscheiden, um die Vorsteuer aus dem Kaufpreis zu ziehen und die touristische Vermietung sauber abzurechnen.

Liebhaberei: die größte steuerliche Gefahr

Die sogenannte Liebhaberei-Vermutung ist das zentrale Risiko bei Ferienimmobilie Steuern Österreich. Das Finanzamt prüft, ob Ihre Vermietung objektiv geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraums einen Gesamtüberschuss zu erzielen.

Die Fristen laut Liebhabereiverordnung:

  • Kleine Vermietung (typische Ferienwohnung, Eigentumswohnung): Gesamtüberschuss innerhalb von 20 Jahren ab Vermietungsbeginn, maximal 23 Jahre ab erstem Aufwand.

  • Große Vermietung (Gebäude mit mehreren Einheiten): Gesamtüberschuss innerhalb von 25 Jahren ab Vermietungsbeginn, maximal 28 Jahre.

Schafft Ihre Ferienimmobilie das rechnerisch nicht, stuft das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei ein. Konsequenz: Verluste sind nicht mit anderen Einkünften verrechenbar, gleichzeitig entfällt die Umsatzsteuerpflicht - und damit meist auch die Vorsteuerabzugsberechtigung rückwirkend. Ein doppelt schmerzhaftes Ergebnis.

In der Praxis heißt das: Bevor Sie kaufen, sollten Sie eine belastbare Prognoserechnung über 20 Jahre erstellen (lassen). Diese berücksichtigt realistische Auslastung, Mietsätze, Betriebskosten, Zinsen und Instandhaltungsrücklagen. Berechnen Sie Ihre persönliche Ferienimmobilien-Rendite mit dem Renditerechner von INVESTMENT & living, um ein erstes Gefühl für die Zahlen zu bekommen - die formale Prognoserechnung für das Finanzamt sollte jedoch immer der Steuerberater aufsetzen.

Vermietung Ferienwohnung Steuer: Vergleich der drei Grundmodelle

Wie eine Ferienimmobilie steuerlich behandelt wird, hängt entscheidend von der Nutzungsstruktur ab. Die folgende Tabelle zeigt die drei häufigsten Konstellationen in Österreich im direkten Vergleich:

Kriterium

Reine Eigennutzung

Vermietung mit Eigennutzung

Reine touristische Vermietung

Einkommensteuer

Keine, keine Verluste absetzbar

Anteilig auf Vermietungstage

Voll steuerpflichtig, alle Kosten anteilig absetzbar

Umsatzsteuer

Nicht relevant

10 % auf Mieten, Vorsteuer anteilig

10 % auf Mieten, Vorsteuer voll (bei Option)

Vorsteuerabzug Kauf

Nein

Nur anteilig für Vermietungsnutzung

Ja, in voller Höhe

AfA Gebäude

Nicht möglich

Anteilig 1,5-2,5 %

1,5-2,5 % voll

Liebhaberei-Risiko

Nicht relevant

Hoch bei viel Eigennutzung

Bei sauberer Prognoserechnung gering

Widmungsrechtlich

Meist Freizeitwohnsitz nötig

Regional oft eingeschränkt

Touristische Widmung / Buy-to-let

Das ist der eigentliche Aha-Moment vieler Erstkäufer: Wer die Immobilie überwiegend selbst nutzen und nur "nebenbei" vermieten möchte, verliert einen großen Teil der steuerlichen Vorteile - und riskiert die Liebhaberei-Einstufung. Wer dagegen ein professionell vermietetes Objekt in touristischer Widmung erwirbt, kann Vorsteuer, AfA und laufende Kosten voll ansetzen. Wie dieses Modell strukturell funktioniert, lesen Sie im Detail unter buy to let.

Freizeitwohnsitz vs. touristische Vermietung: die widmungsrechtliche Grundlage

Die steuerliche Behandlung setzt voraus, dass die widmungsrechtliche Grundlage stimmt. In Tirol, Salzburg und Vorarlberg gibt es strenge Regeln zu Freizeitwohnsitzen. Viele neue Projekte werden deshalb als gewidmete Beherbergungsbetriebe oder Apart-Hotels realisiert - dort ist die touristische Vermietung Voraussetzung, nicht Option. Genau das schafft die saubere Grundlage für den Vorsteuerabzug und schließt Diskussionen über verbotene Zweitwohnsitze aus.

Für den Blick auf konkrete Kaufobjekte und deren Preisstruktur ist die Zusammenschau von Kaufpreisfaktor und Region hilfreich - eine Übersicht dazu finden Sie in der kaufpreisfaktor tabelle.

Weitere Steuern rund um die Ferienimmobilie

Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr

Beim Kauf fallen einmalig 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr im Grundbuch an. Diese Kosten sind Teil der Anschaffungskosten und wirken sich über die AfA aus.

Immobilienertragsteuer beim Verkauf

Verkaufen Sie die Ferienimmobilie später mit Gewinn, greift die Immobilienertragsteuer in Höhe von 30 % auf den Veräußerungsgewinn. Bei Neubauten nach 2002 gibt es keine Spekulationsfrist, die 30 % gelten unabhängig von der Haltedauer. Wird zwischenzeitlich Vorsteuer geltend gemacht, kann zusätzlich eine Vorsteuerberichtigung anstehen.

Kommunalsteuer und Ortstaxe

Ortstaxe (Nächtigungsabgabe) wird pro Gast und Nacht eingehoben und an die Gemeinde abgeführt. Sie ist steuerlich ein durchlaufender Posten, verwaltungstechnisch aber eine feste Pflicht.

Praxis: So gehen Sie bei einer neuen Ferienimmobilie vor

  1. Widmung klären - touristische Beherbergung oder Freizeitwohnsitz.

  2. Nutzungskonzept festlegen - Anteil Eigennutzung realistisch definieren, idealerweise unter 10-20 %.

  3. Prognoserechnung erstellen - über 20 Jahre, mit vorsichtigen Auslastungsannahmen.

  4. USt-Option prüfen - Regelbesteuerung fast immer sinnvoll bei Neubau mit hohem Vorsteueranteil.

  5. Vermietungsstruktur wählen - Betreiberpool, externe Agentur oder Eigenregie.

  6. Steuerberater einbinden - vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, nicht danach.

Wer die Zahlen auf Objektebene früh strukturiert, vermeidet später böse Überraschungen. Ein tiefergehender Blick auf das grundsätzliche Zusammenspiel von Rendite, Steuer und Betrieb findet sich unter ferienimmobilie als kapitalanlage.

FAQ: Ferienimmobilie Steuern Österreich

Wie wird eine Ferienwohnung in Österreich versteuert?

Mieteinnahmen aus einer Ferienwohnung unterliegen der progressiven Einkommensteuer (0-55 %). Versteuert wird der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten - vor allem AfA, Finanzierungszinsen, Betriebskosten, Verwaltung und Vermietungsprovisionen. Zusätzlich fällt für die kurzfristige Beherbergung 10 % Umsatzsteuer an, sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen. Beim Verkauf greift die Immobilienertragsteuer von 30 % auf den Gewinn.

Wann gilt Vermietung als Liebhaberei?

Als Liebhaberei stuft das Finanzamt eine Vermietung ein, wenn innerhalb von 20 Jahren (kleine Vermietung) bzw. 25 Jahren (große Vermietung) kein Gesamtüberschuss erzielt werden kann. Folge: Verluste sind steuerlich nicht verwertbar, und bereits geltend gemachte Vorsteuer kann zurückgefordert werden. Deshalb ist eine belastbare Prognoserechnung vor dem Kauf entscheidend.

Wann muss ich Umsatzsteuer auf die Ferienwohnung zahlen?

Sobald Ihre jährlichen Umsätze über 55.000 Euro netto liegen, greift die Umsatzsteuerpflicht automatisch mit 10 % auf die Beherbergungsleistung. Darunter können Sie zwischen Kleinunternehmerregelung (keine USt, aber auch keine Vorsteuer) und Option zur Regelbesteuerung wählen. Wer aus einem Neubau die Vorsteuer aus dem Kaufpreis ziehen will, entscheidet sich in der Regel für die Regelbesteuerung - mit Bindungsfristen von 5 bzw. 20 Jahren.

Kann ich meine Ferienimmobilie steuerlich absetzen?

Bei tatsächlicher Vermietungsabsicht sind AfA (1,5-2,5 % p.a.), Kreditzinsen, Betriebskosten, Reparaturen, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Vermietungsprovisionen absetzbar. Bei gemischter Nutzung wird anteilig aufgeteilt. Voraussetzung ist immer, dass keine Liebhaberei vorliegt und die Widmung eine gewerbliche oder touristische Vermietung überhaupt zulässt.

Nächster Schritt

Steuern sind bei Ferienimmobilien kein Nebenschauplatz, sondern ein wesentlicher Renditehebel. Wer die Struktur früh richtig aufsetzt - Widmung, USt-Option, Nutzungsanteil, Prognoserechnung - vermeidet die klassischen Fallen und macht das Investment planbar. Wenn Sie konkrete Projekte mit sauber strukturierter steuerlicher Basis prüfen möchten, finden Sie eine Auswahl an Ferienimmobilien in Österreich und darüber hinaus bei INVESTMENT & living. Für Ihre individuelle steuerliche Situation ziehen Sie bitte immer einen österreichischen Steuerberater hinzu.

Ferienimmobilie Steuern Österreich: Was Eigentümer wirklich wissen müssen

Die Frage nach den Steuern rund um eine Ferienimmobilie in Österreich entscheidet oft darüber, ob sich ein Investment am Ende trägt oder nicht. Wer eine Wohnung in Sölden, Saalbach oder Schladming vermietet, bewegt sich zwischen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abschreibung und der berüchtigten Liebhaberei-Prüfung des Finanzamts. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Regeln zu Ferienimmobilie Steuern Österreich so, dass Sie die Struktur verstehen und die richtigen Fragen an Ihren Steuerberater stellen können.

Hinweis vorab: Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Die österreichische Rechtslage ändert sich, und jeder Einzelfall hat Besonderheiten. Ziehen Sie für Ihre konkrete Situation immer einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu.

Ferienimmobilie Steuern Österreich: der grundsätzliche Rahmen

Sobald Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Österreich vermieten, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte. Je nach Umfang und Ausgestaltung der Vermietung fallen diese in eine von zwei Kategorien:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) - klassisch bei langfristiger oder ruhiger Vermietung ohne umfangreiche Zusatzleistungen.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) - wenn Sie hotelähnliche Leistungen anbieten: tägliche Reinigung, Rezeption, Frühstück, kurze Wechselintervalle mit aktiver Betreuung.

Die Grenze ist fließend, aber wirtschaftlich bedeutsam. Bei gewerblicher Einstufung entstehen Sozialversicherungspflicht bei der SVS und andere Bilanzierungspflichten. Viele klassische Ferienwohnungsmodelle mit externem Vermietungspartner bleiben im Bereich Vermietung und Verpachtung - genau das prüft das Finanzamt aber im Einzelfall.

Ferienwohnung versteuern Österreich: Einkommensteuer auf Mieterträge

Die Mieterträge aus Ihrer Ferienimmobilie unterliegen der progressiven Einkommensteuer. Der Tarif reicht in Österreich von 0 % (bis rund 13.308 Euro Jahreseinkommen 2025) bis zu 55 % ab 1 Mio. Euro. Für die meisten Investoren liegt der Grenzsteuersatz zwischen 30 % und 48 %.

Gute Nachricht: Versteuert werden nicht die Bruttomieten, sondern der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten. Zu den absetzbaren Positionen zählen typischerweise:

  • Absetzung für Abnutzung (AfA): Bei Gebäuden regelmäßig 1,5 % pro Jahr, bei Ferienimmobilien mit tatsächlicher Nutzung als Beherbergung kann in vielen Fällen 2,5 % angesetzt werden. Grund und Boden ist nicht abschreibbar.

  • Finanzierungskosten: Kreditzinsen, Bereitstellungsgebühren, Bewertungskosten der Bank.

  • Betriebskosten und Instandhaltung: Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, Wartung, Reparaturen.

  • Vermietungsprovisionen und Buchungsplattformen: Gebühren an Airbnb, Booking, lokale Agenturen.

  • Verwaltung und Beratung: Hausverwaltung, Buchhaltung, Steuerberater.

  • Anteilige Reisekosten für nachweisbare Vermietungstätigkeit.

Bei einem gemischt genutzten Objekt (Eigennutzung plus Vermietung) müssen Sie die Kosten zeitanteilig aufteilen. Die Tage der Eigennutzung sind steuerlich neutral, gleichzeitig sinkt aber der abzugsfähige Anteil an AfA und Fixkosten.

Umsatzsteuer Ferienwohnung: die 10-Prozent-Regel und die Kleinunternehmer-Falle

Die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen zu Wohnzwecken unterliegt in Österreich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 %. Damit verbunden sind zwei Weichenstellungen, die viele Erstinvestoren unterschätzen.

Kleinunternehmerregelung

Liegen Ihre Nettoumsätze unter 55.000 Euro pro Jahr (Stand 2025), gelten Sie automatisch als Kleinunternehmer und stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Der Preis dafür: Sie können auch keine Vorsteuer aus dem Kaufpreis, aus Möblierung oder Sanierung geltend machen. Bei einem Nettokaufpreis von 500.000 Euro sind das schnell 100.000 Euro Vorsteuer, die verloren gehen.

Option zur Regelbesteuerung

Deshalb entscheiden sich die meisten Käufer neuer Ferienimmobilien für die Option zur Regelbesteuerung. Sie verrechnen Ihren Gästen 10 % USt und ziehen im Gegenzug die volle Vorsteuer aus Kaufpreis, Einrichtung und laufenden Rechnungen. Wichtig: An diese Option sind Sie fünf Jahre gebunden, ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 20 Jahren gilt für das Gebäude. Verkaufen oder eigennutzen Sie zu früh, droht eine anteilige Rückzahlung der Vorsteuer.

Genau diese Konstruktion ist der Grund, warum viele Projekte in touristischen Regionen als vorsteuerfähige Investment-Modelle strukturiert sind. Ein Beispiel dafür ist The Secret Sölden in Tirol, wo sich Erwerber typischerweise für die Regelbesteuerung entscheiden, um die Vorsteuer aus dem Kaufpreis zu ziehen und die touristische Vermietung sauber abzurechnen.

Liebhaberei: die größte steuerliche Gefahr

Die sogenannte Liebhaberei-Vermutung ist das zentrale Risiko bei Ferienimmobilie Steuern Österreich. Das Finanzamt prüft, ob Ihre Vermietung objektiv geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraums einen Gesamtüberschuss zu erzielen.

Die Fristen laut Liebhabereiverordnung:

  • Kleine Vermietung (typische Ferienwohnung, Eigentumswohnung): Gesamtüberschuss innerhalb von 20 Jahren ab Vermietungsbeginn, maximal 23 Jahre ab erstem Aufwand.

  • Große Vermietung (Gebäude mit mehreren Einheiten): Gesamtüberschuss innerhalb von 25 Jahren ab Vermietungsbeginn, maximal 28 Jahre.

Schafft Ihre Ferienimmobilie das rechnerisch nicht, stuft das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei ein. Konsequenz: Verluste sind nicht mit anderen Einkünften verrechenbar, gleichzeitig entfällt die Umsatzsteuerpflicht - und damit meist auch die Vorsteuerabzugsberechtigung rückwirkend. Ein doppelt schmerzhaftes Ergebnis.

In der Praxis heißt das: Bevor Sie kaufen, sollten Sie eine belastbare Prognoserechnung über 20 Jahre erstellen (lassen). Diese berücksichtigt realistische Auslastung, Mietsätze, Betriebskosten, Zinsen und Instandhaltungsrücklagen. Berechnen Sie Ihre persönliche Ferienimmobilien-Rendite mit dem Renditerechner von INVESTMENT & living, um ein erstes Gefühl für die Zahlen zu bekommen - die formale Prognoserechnung für das Finanzamt sollte jedoch immer der Steuerberater aufsetzen.

Vermietung Ferienwohnung Steuer: Vergleich der drei Grundmodelle

Wie eine Ferienimmobilie steuerlich behandelt wird, hängt entscheidend von der Nutzungsstruktur ab. Die folgende Tabelle zeigt die drei häufigsten Konstellationen in Österreich im direkten Vergleich:

Kriterium

Reine Eigennutzung

Vermietung mit Eigennutzung

Reine touristische Vermietung

Einkommensteuer

Keine, keine Verluste absetzbar

Anteilig auf Vermietungstage

Voll steuerpflichtig, alle Kosten anteilig absetzbar

Umsatzsteuer

Nicht relevant

10 % auf Mieten, Vorsteuer anteilig

10 % auf Mieten, Vorsteuer voll (bei Option)

Vorsteuerabzug Kauf

Nein

Nur anteilig für Vermietungsnutzung

Ja, in voller Höhe

AfA Gebäude

Nicht möglich

Anteilig 1,5-2,5 %

1,5-2,5 % voll

Liebhaberei-Risiko

Nicht relevant

Hoch bei viel Eigennutzung

Bei sauberer Prognoserechnung gering

Widmungsrechtlich

Meist Freizeitwohnsitz nötig

Regional oft eingeschränkt

Touristische Widmung / Buy-to-let

Das ist der eigentliche Aha-Moment vieler Erstkäufer: Wer die Immobilie überwiegend selbst nutzen und nur "nebenbei" vermieten möchte, verliert einen großen Teil der steuerlichen Vorteile - und riskiert die Liebhaberei-Einstufung. Wer dagegen ein professionell vermietetes Objekt in touristischer Widmung erwirbt, kann Vorsteuer, AfA und laufende Kosten voll ansetzen. Wie dieses Modell strukturell funktioniert, lesen Sie im Detail unter buy to let.

Freizeitwohnsitz vs. touristische Vermietung: die widmungsrechtliche Grundlage

Die steuerliche Behandlung setzt voraus, dass die widmungsrechtliche Grundlage stimmt. In Tirol, Salzburg und Vorarlberg gibt es strenge Regeln zu Freizeitwohnsitzen. Viele neue Projekte werden deshalb als gewidmete Beherbergungsbetriebe oder Apart-Hotels realisiert - dort ist die touristische Vermietung Voraussetzung, nicht Option. Genau das schafft die saubere Grundlage für den Vorsteuerabzug und schließt Diskussionen über verbotene Zweitwohnsitze aus.

Für den Blick auf konkrete Kaufobjekte und deren Preisstruktur ist die Zusammenschau von Kaufpreisfaktor und Region hilfreich - eine Übersicht dazu finden Sie in der kaufpreisfaktor tabelle.

Weitere Steuern rund um die Ferienimmobilie

Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr

Beim Kauf fallen einmalig 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr im Grundbuch an. Diese Kosten sind Teil der Anschaffungskosten und wirken sich über die AfA aus.

Immobilienertragsteuer beim Verkauf

Verkaufen Sie die Ferienimmobilie später mit Gewinn, greift die Immobilienertragsteuer in Höhe von 30 % auf den Veräußerungsgewinn. Bei Neubauten nach 2002 gibt es keine Spekulationsfrist, die 30 % gelten unabhängig von der Haltedauer. Wird zwischenzeitlich Vorsteuer geltend gemacht, kann zusätzlich eine Vorsteuerberichtigung anstehen.

Kommunalsteuer und Ortstaxe

Ortstaxe (Nächtigungsabgabe) wird pro Gast und Nacht eingehoben und an die Gemeinde abgeführt. Sie ist steuerlich ein durchlaufender Posten, verwaltungstechnisch aber eine feste Pflicht.

Praxis: So gehen Sie bei einer neuen Ferienimmobilie vor

  1. Widmung klären - touristische Beherbergung oder Freizeitwohnsitz.

  2. Nutzungskonzept festlegen - Anteil Eigennutzung realistisch definieren, idealerweise unter 10-20 %.

  3. Prognoserechnung erstellen - über 20 Jahre, mit vorsichtigen Auslastungsannahmen.

  4. USt-Option prüfen - Regelbesteuerung fast immer sinnvoll bei Neubau mit hohem Vorsteueranteil.

  5. Vermietungsstruktur wählen - Betreiberpool, externe Agentur oder Eigenregie.

  6. Steuerberater einbinden - vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, nicht danach.

Wer die Zahlen auf Objektebene früh strukturiert, vermeidet später böse Überraschungen. Ein tiefergehender Blick auf das grundsätzliche Zusammenspiel von Rendite, Steuer und Betrieb findet sich unter ferienimmobilie als kapitalanlage.

FAQ: Ferienimmobilie Steuern Österreich

Wie wird eine Ferienwohnung in Österreich versteuert?

Mieteinnahmen aus einer Ferienwohnung unterliegen der progressiven Einkommensteuer (0-55 %). Versteuert wird der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten - vor allem AfA, Finanzierungszinsen, Betriebskosten, Verwaltung und Vermietungsprovisionen. Zusätzlich fällt für die kurzfristige Beherbergung 10 % Umsatzsteuer an, sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen. Beim Verkauf greift die Immobilienertragsteuer von 30 % auf den Gewinn.

Wann gilt Vermietung als Liebhaberei?

Als Liebhaberei stuft das Finanzamt eine Vermietung ein, wenn innerhalb von 20 Jahren (kleine Vermietung) bzw. 25 Jahren (große Vermietung) kein Gesamtüberschuss erzielt werden kann. Folge: Verluste sind steuerlich nicht verwertbar, und bereits geltend gemachte Vorsteuer kann zurückgefordert werden. Deshalb ist eine belastbare Prognoserechnung vor dem Kauf entscheidend.

Wann muss ich Umsatzsteuer auf die Ferienwohnung zahlen?

Sobald Ihre jährlichen Umsätze über 55.000 Euro netto liegen, greift die Umsatzsteuerpflicht automatisch mit 10 % auf die Beherbergungsleistung. Darunter können Sie zwischen Kleinunternehmerregelung (keine USt, aber auch keine Vorsteuer) und Option zur Regelbesteuerung wählen. Wer aus einem Neubau die Vorsteuer aus dem Kaufpreis ziehen will, entscheidet sich in der Regel für die Regelbesteuerung - mit Bindungsfristen von 5 bzw. 20 Jahren.

Kann ich meine Ferienimmobilie steuerlich absetzen?

Bei tatsächlicher Vermietungsabsicht sind AfA (1,5-2,5 % p.a.), Kreditzinsen, Betriebskosten, Reparaturen, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Vermietungsprovisionen absetzbar. Bei gemischter Nutzung wird anteilig aufgeteilt. Voraussetzung ist immer, dass keine Liebhaberei vorliegt und die Widmung eine gewerbliche oder touristische Vermietung überhaupt zulässt.

Nächster Schritt

Steuern sind bei Ferienimmobilien kein Nebenschauplatz, sondern ein wesentlicher Renditehebel. Wer die Struktur früh richtig aufsetzt - Widmung, USt-Option, Nutzungsanteil, Prognoserechnung - vermeidet die klassischen Fallen und macht das Investment planbar. Wenn Sie konkrete Projekte mit sauber strukturierter steuerlicher Basis prüfen möchten, finden Sie eine Auswahl an Ferienimmobilien in Österreich und darüber hinaus bei INVESTMENT & living. Für Ihre individuelle steuerliche Situation ziehen Sie bitte immer einen österreichischen Steuerberater hinzu.

Ferienimmobilie Steuern Österreich: Was Eigentümer wirklich wissen müssen

Die Frage nach den Steuern rund um eine Ferienimmobilie in Österreich entscheidet oft darüber, ob sich ein Investment am Ende trägt oder nicht. Wer eine Wohnung in Sölden, Saalbach oder Schladming vermietet, bewegt sich zwischen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abschreibung und der berüchtigten Liebhaberei-Prüfung des Finanzamts. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Regeln zu Ferienimmobilie Steuern Österreich so, dass Sie die Struktur verstehen und die richtigen Fragen an Ihren Steuerberater stellen können.

Hinweis vorab: Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Die österreichische Rechtslage ändert sich, und jeder Einzelfall hat Besonderheiten. Ziehen Sie für Ihre konkrete Situation immer einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu.

Ferienimmobilie Steuern Österreich: der grundsätzliche Rahmen

Sobald Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Österreich vermieten, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte. Je nach Umfang und Ausgestaltung der Vermietung fallen diese in eine von zwei Kategorien:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) - klassisch bei langfristiger oder ruhiger Vermietung ohne umfangreiche Zusatzleistungen.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) - wenn Sie hotelähnliche Leistungen anbieten: tägliche Reinigung, Rezeption, Frühstück, kurze Wechselintervalle mit aktiver Betreuung.

Die Grenze ist fließend, aber wirtschaftlich bedeutsam. Bei gewerblicher Einstufung entstehen Sozialversicherungspflicht bei der SVS und andere Bilanzierungspflichten. Viele klassische Ferienwohnungsmodelle mit externem Vermietungspartner bleiben im Bereich Vermietung und Verpachtung - genau das prüft das Finanzamt aber im Einzelfall.

Ferienwohnung versteuern Österreich: Einkommensteuer auf Mieterträge

Die Mieterträge aus Ihrer Ferienimmobilie unterliegen der progressiven Einkommensteuer. Der Tarif reicht in Österreich von 0 % (bis rund 13.308 Euro Jahreseinkommen 2025) bis zu 55 % ab 1 Mio. Euro. Für die meisten Investoren liegt der Grenzsteuersatz zwischen 30 % und 48 %.

Gute Nachricht: Versteuert werden nicht die Bruttomieten, sondern der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten. Zu den absetzbaren Positionen zählen typischerweise:

  • Absetzung für Abnutzung (AfA): Bei Gebäuden regelmäßig 1,5 % pro Jahr, bei Ferienimmobilien mit tatsächlicher Nutzung als Beherbergung kann in vielen Fällen 2,5 % angesetzt werden. Grund und Boden ist nicht abschreibbar.

  • Finanzierungskosten: Kreditzinsen, Bereitstellungsgebühren, Bewertungskosten der Bank.

  • Betriebskosten und Instandhaltung: Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, Wartung, Reparaturen.

  • Vermietungsprovisionen und Buchungsplattformen: Gebühren an Airbnb, Booking, lokale Agenturen.

  • Verwaltung und Beratung: Hausverwaltung, Buchhaltung, Steuerberater.

  • Anteilige Reisekosten für nachweisbare Vermietungstätigkeit.

Bei einem gemischt genutzten Objekt (Eigennutzung plus Vermietung) müssen Sie die Kosten zeitanteilig aufteilen. Die Tage der Eigennutzung sind steuerlich neutral, gleichzeitig sinkt aber der abzugsfähige Anteil an AfA und Fixkosten.

Umsatzsteuer Ferienwohnung: die 10-Prozent-Regel und die Kleinunternehmer-Falle

Die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen zu Wohnzwecken unterliegt in Österreich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 %. Damit verbunden sind zwei Weichenstellungen, die viele Erstinvestoren unterschätzen.

Kleinunternehmerregelung

Liegen Ihre Nettoumsätze unter 55.000 Euro pro Jahr (Stand 2025), gelten Sie automatisch als Kleinunternehmer und stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Der Preis dafür: Sie können auch keine Vorsteuer aus dem Kaufpreis, aus Möblierung oder Sanierung geltend machen. Bei einem Nettokaufpreis von 500.000 Euro sind das schnell 100.000 Euro Vorsteuer, die verloren gehen.

Option zur Regelbesteuerung

Deshalb entscheiden sich die meisten Käufer neuer Ferienimmobilien für die Option zur Regelbesteuerung. Sie verrechnen Ihren Gästen 10 % USt und ziehen im Gegenzug die volle Vorsteuer aus Kaufpreis, Einrichtung und laufenden Rechnungen. Wichtig: An diese Option sind Sie fünf Jahre gebunden, ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 20 Jahren gilt für das Gebäude. Verkaufen oder eigennutzen Sie zu früh, droht eine anteilige Rückzahlung der Vorsteuer.

Genau diese Konstruktion ist der Grund, warum viele Projekte in touristischen Regionen als vorsteuerfähige Investment-Modelle strukturiert sind. Ein Beispiel dafür ist The Secret Sölden in Tirol, wo sich Erwerber typischerweise für die Regelbesteuerung entscheiden, um die Vorsteuer aus dem Kaufpreis zu ziehen und die touristische Vermietung sauber abzurechnen.

Liebhaberei: die größte steuerliche Gefahr

Die sogenannte Liebhaberei-Vermutung ist das zentrale Risiko bei Ferienimmobilie Steuern Österreich. Das Finanzamt prüft, ob Ihre Vermietung objektiv geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraums einen Gesamtüberschuss zu erzielen.

Die Fristen laut Liebhabereiverordnung:

  • Kleine Vermietung (typische Ferienwohnung, Eigentumswohnung): Gesamtüberschuss innerhalb von 20 Jahren ab Vermietungsbeginn, maximal 23 Jahre ab erstem Aufwand.

  • Große Vermietung (Gebäude mit mehreren Einheiten): Gesamtüberschuss innerhalb von 25 Jahren ab Vermietungsbeginn, maximal 28 Jahre.

Schafft Ihre Ferienimmobilie das rechnerisch nicht, stuft das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei ein. Konsequenz: Verluste sind nicht mit anderen Einkünften verrechenbar, gleichzeitig entfällt die Umsatzsteuerpflicht - und damit meist auch die Vorsteuerabzugsberechtigung rückwirkend. Ein doppelt schmerzhaftes Ergebnis.

In der Praxis heißt das: Bevor Sie kaufen, sollten Sie eine belastbare Prognoserechnung über 20 Jahre erstellen (lassen). Diese berücksichtigt realistische Auslastung, Mietsätze, Betriebskosten, Zinsen und Instandhaltungsrücklagen. Berechnen Sie Ihre persönliche Ferienimmobilien-Rendite mit dem Renditerechner von INVESTMENT & living, um ein erstes Gefühl für die Zahlen zu bekommen - die formale Prognoserechnung für das Finanzamt sollte jedoch immer der Steuerberater aufsetzen.

Vermietung Ferienwohnung Steuer: Vergleich der drei Grundmodelle

Wie eine Ferienimmobilie steuerlich behandelt wird, hängt entscheidend von der Nutzungsstruktur ab. Die folgende Tabelle zeigt die drei häufigsten Konstellationen in Österreich im direkten Vergleich:

Kriterium

Reine Eigennutzung

Vermietung mit Eigennutzung

Reine touristische Vermietung

Einkommensteuer

Keine, keine Verluste absetzbar

Anteilig auf Vermietungstage

Voll steuerpflichtig, alle Kosten anteilig absetzbar

Umsatzsteuer

Nicht relevant

10 % auf Mieten, Vorsteuer anteilig

10 % auf Mieten, Vorsteuer voll (bei Option)

Vorsteuerabzug Kauf

Nein

Nur anteilig für Vermietungsnutzung

Ja, in voller Höhe

AfA Gebäude

Nicht möglich

Anteilig 1,5-2,5 %

1,5-2,5 % voll

Liebhaberei-Risiko

Nicht relevant

Hoch bei viel Eigennutzung

Bei sauberer Prognoserechnung gering

Widmungsrechtlich

Meist Freizeitwohnsitz nötig

Regional oft eingeschränkt

Touristische Widmung / Buy-to-let

Das ist der eigentliche Aha-Moment vieler Erstkäufer: Wer die Immobilie überwiegend selbst nutzen und nur "nebenbei" vermieten möchte, verliert einen großen Teil der steuerlichen Vorteile - und riskiert die Liebhaberei-Einstufung. Wer dagegen ein professionell vermietetes Objekt in touristischer Widmung erwirbt, kann Vorsteuer, AfA und laufende Kosten voll ansetzen. Wie dieses Modell strukturell funktioniert, lesen Sie im Detail unter buy to let.

Freizeitwohnsitz vs. touristische Vermietung: die widmungsrechtliche Grundlage

Die steuerliche Behandlung setzt voraus, dass die widmungsrechtliche Grundlage stimmt. In Tirol, Salzburg und Vorarlberg gibt es strenge Regeln zu Freizeitwohnsitzen. Viele neue Projekte werden deshalb als gewidmete Beherbergungsbetriebe oder Apart-Hotels realisiert - dort ist die touristische Vermietung Voraussetzung, nicht Option. Genau das schafft die saubere Grundlage für den Vorsteuerabzug und schließt Diskussionen über verbotene Zweitwohnsitze aus.

Für den Blick auf konkrete Kaufobjekte und deren Preisstruktur ist die Zusammenschau von Kaufpreisfaktor und Region hilfreich - eine Übersicht dazu finden Sie in der kaufpreisfaktor tabelle.

Weitere Steuern rund um die Ferienimmobilie

Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr

Beim Kauf fallen einmalig 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr im Grundbuch an. Diese Kosten sind Teil der Anschaffungskosten und wirken sich über die AfA aus.

Immobilienertragsteuer beim Verkauf

Verkaufen Sie die Ferienimmobilie später mit Gewinn, greift die Immobilienertragsteuer in Höhe von 30 % auf den Veräußerungsgewinn. Bei Neubauten nach 2002 gibt es keine Spekulationsfrist, die 30 % gelten unabhängig von der Haltedauer. Wird zwischenzeitlich Vorsteuer geltend gemacht, kann zusätzlich eine Vorsteuerberichtigung anstehen.

Kommunalsteuer und Ortstaxe

Ortstaxe (Nächtigungsabgabe) wird pro Gast und Nacht eingehoben und an die Gemeinde abgeführt. Sie ist steuerlich ein durchlaufender Posten, verwaltungstechnisch aber eine feste Pflicht.

Praxis: So gehen Sie bei einer neuen Ferienimmobilie vor

  1. Widmung klären - touristische Beherbergung oder Freizeitwohnsitz.

  2. Nutzungskonzept festlegen - Anteil Eigennutzung realistisch definieren, idealerweise unter 10-20 %.

  3. Prognoserechnung erstellen - über 20 Jahre, mit vorsichtigen Auslastungsannahmen.

  4. USt-Option prüfen - Regelbesteuerung fast immer sinnvoll bei Neubau mit hohem Vorsteueranteil.

  5. Vermietungsstruktur wählen - Betreiberpool, externe Agentur oder Eigenregie.

  6. Steuerberater einbinden - vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, nicht danach.

Wer die Zahlen auf Objektebene früh strukturiert, vermeidet später böse Überraschungen. Ein tiefergehender Blick auf das grundsätzliche Zusammenspiel von Rendite, Steuer und Betrieb findet sich unter ferienimmobilie als kapitalanlage.

FAQ: Ferienimmobilie Steuern Österreich

Wie wird eine Ferienwohnung in Österreich versteuert?

Mieteinnahmen aus einer Ferienwohnung unterliegen der progressiven Einkommensteuer (0-55 %). Versteuert wird der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten - vor allem AfA, Finanzierungszinsen, Betriebskosten, Verwaltung und Vermietungsprovisionen. Zusätzlich fällt für die kurzfristige Beherbergung 10 % Umsatzsteuer an, sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen. Beim Verkauf greift die Immobilienertragsteuer von 30 % auf den Gewinn.

Wann gilt Vermietung als Liebhaberei?

Als Liebhaberei stuft das Finanzamt eine Vermietung ein, wenn innerhalb von 20 Jahren (kleine Vermietung) bzw. 25 Jahren (große Vermietung) kein Gesamtüberschuss erzielt werden kann. Folge: Verluste sind steuerlich nicht verwertbar, und bereits geltend gemachte Vorsteuer kann zurückgefordert werden. Deshalb ist eine belastbare Prognoserechnung vor dem Kauf entscheidend.

Wann muss ich Umsatzsteuer auf die Ferienwohnung zahlen?

Sobald Ihre jährlichen Umsätze über 55.000 Euro netto liegen, greift die Umsatzsteuerpflicht automatisch mit 10 % auf die Beherbergungsleistung. Darunter können Sie zwischen Kleinunternehmerregelung (keine USt, aber auch keine Vorsteuer) und Option zur Regelbesteuerung wählen. Wer aus einem Neubau die Vorsteuer aus dem Kaufpreis ziehen will, entscheidet sich in der Regel für die Regelbesteuerung - mit Bindungsfristen von 5 bzw. 20 Jahren.

Kann ich meine Ferienimmobilie steuerlich absetzen?

Bei tatsächlicher Vermietungsabsicht sind AfA (1,5-2,5 % p.a.), Kreditzinsen, Betriebskosten, Reparaturen, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Vermietungsprovisionen absetzbar. Bei gemischter Nutzung wird anteilig aufgeteilt. Voraussetzung ist immer, dass keine Liebhaberei vorliegt und die Widmung eine gewerbliche oder touristische Vermietung überhaupt zulässt.

Nächster Schritt

Steuern sind bei Ferienimmobilien kein Nebenschauplatz, sondern ein wesentlicher Renditehebel. Wer die Struktur früh richtig aufsetzt - Widmung, USt-Option, Nutzungsanteil, Prognoserechnung - vermeidet die klassischen Fallen und macht das Investment planbar. Wenn Sie konkrete Projekte mit sauber strukturierter steuerlicher Basis prüfen möchten, finden Sie eine Auswahl an Ferienimmobilien in Österreich und darüber hinaus bei INVESTMENT & living. Für Ihre individuelle steuerliche Situation ziehen Sie bitte immer einen österreichischen Steuerberater hinzu.

Ferienimmobilie Steuern Österreich: Was Eigentümer wirklich wissen müssen

Die Frage nach den Steuern rund um eine Ferienimmobilie in Österreich entscheidet oft darüber, ob sich ein Investment am Ende trägt oder nicht. Wer eine Wohnung in Sölden, Saalbach oder Schladming vermietet, bewegt sich zwischen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abschreibung und der berüchtigten Liebhaberei-Prüfung des Finanzamts. Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Regeln zu Ferienimmobilie Steuern Österreich so, dass Sie die Struktur verstehen und die richtigen Fragen an Ihren Steuerberater stellen können.

Hinweis vorab: Dieser Text ersetzt keine steuerliche Beratung. Die österreichische Rechtslage ändert sich, und jeder Einzelfall hat Besonderheiten. Ziehen Sie für Ihre konkrete Situation immer einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer hinzu.

Ferienimmobilie Steuern Österreich: der grundsätzliche Rahmen

Sobald Sie eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus in Österreich vermieten, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte. Je nach Umfang und Ausgestaltung der Vermietung fallen diese in eine von zwei Kategorien:

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG) - klassisch bei langfristiger oder ruhiger Vermietung ohne umfangreiche Zusatzleistungen.

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) - wenn Sie hotelähnliche Leistungen anbieten: tägliche Reinigung, Rezeption, Frühstück, kurze Wechselintervalle mit aktiver Betreuung.

Die Grenze ist fließend, aber wirtschaftlich bedeutsam. Bei gewerblicher Einstufung entstehen Sozialversicherungspflicht bei der SVS und andere Bilanzierungspflichten. Viele klassische Ferienwohnungsmodelle mit externem Vermietungspartner bleiben im Bereich Vermietung und Verpachtung - genau das prüft das Finanzamt aber im Einzelfall.

Ferienwohnung versteuern Österreich: Einkommensteuer auf Mieterträge

Die Mieterträge aus Ihrer Ferienimmobilie unterliegen der progressiven Einkommensteuer. Der Tarif reicht in Österreich von 0 % (bis rund 13.308 Euro Jahreseinkommen 2025) bis zu 55 % ab 1 Mio. Euro. Für die meisten Investoren liegt der Grenzsteuersatz zwischen 30 % und 48 %.

Gute Nachricht: Versteuert werden nicht die Bruttomieten, sondern der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten. Zu den absetzbaren Positionen zählen typischerweise:

  • Absetzung für Abnutzung (AfA): Bei Gebäuden regelmäßig 1,5 % pro Jahr, bei Ferienimmobilien mit tatsächlicher Nutzung als Beherbergung kann in vielen Fällen 2,5 % angesetzt werden. Grund und Boden ist nicht abschreibbar.

  • Finanzierungskosten: Kreditzinsen, Bereitstellungsgebühren, Bewertungskosten der Bank.

  • Betriebskosten und Instandhaltung: Strom, Wasser, Heizung, Reinigung, Wartung, Reparaturen.

  • Vermietungsprovisionen und Buchungsplattformen: Gebühren an Airbnb, Booking, lokale Agenturen.

  • Verwaltung und Beratung: Hausverwaltung, Buchhaltung, Steuerberater.

  • Anteilige Reisekosten für nachweisbare Vermietungstätigkeit.

Bei einem gemischt genutzten Objekt (Eigennutzung plus Vermietung) müssen Sie die Kosten zeitanteilig aufteilen. Die Tage der Eigennutzung sind steuerlich neutral, gleichzeitig sinkt aber der abzugsfähige Anteil an AfA und Fixkosten.

Umsatzsteuer Ferienwohnung: die 10-Prozent-Regel und die Kleinunternehmer-Falle

Die kurzfristige Vermietung von Ferienwohnungen zu Wohnzwecken unterliegt in Österreich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 %. Damit verbunden sind zwei Weichenstellungen, die viele Erstinvestoren unterschätzen.

Kleinunternehmerregelung

Liegen Ihre Nettoumsätze unter 55.000 Euro pro Jahr (Stand 2025), gelten Sie automatisch als Kleinunternehmer und stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung. Der Preis dafür: Sie können auch keine Vorsteuer aus dem Kaufpreis, aus Möblierung oder Sanierung geltend machen. Bei einem Nettokaufpreis von 500.000 Euro sind das schnell 100.000 Euro Vorsteuer, die verloren gehen.

Option zur Regelbesteuerung

Deshalb entscheiden sich die meisten Käufer neuer Ferienimmobilien für die Option zur Regelbesteuerung. Sie verrechnen Ihren Gästen 10 % USt und ziehen im Gegenzug die volle Vorsteuer aus Kaufpreis, Einrichtung und laufenden Rechnungen. Wichtig: An diese Option sind Sie fünf Jahre gebunden, ein Vorsteuerberichtigungszeitraum von 20 Jahren gilt für das Gebäude. Verkaufen oder eigennutzen Sie zu früh, droht eine anteilige Rückzahlung der Vorsteuer.

Genau diese Konstruktion ist der Grund, warum viele Projekte in touristischen Regionen als vorsteuerfähige Investment-Modelle strukturiert sind. Ein Beispiel dafür ist The Secret Sölden in Tirol, wo sich Erwerber typischerweise für die Regelbesteuerung entscheiden, um die Vorsteuer aus dem Kaufpreis zu ziehen und die touristische Vermietung sauber abzurechnen.

Liebhaberei: die größte steuerliche Gefahr

Die sogenannte Liebhaberei-Vermutung ist das zentrale Risiko bei Ferienimmobilie Steuern Österreich. Das Finanzamt prüft, ob Ihre Vermietung objektiv geeignet ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraums einen Gesamtüberschuss zu erzielen.

Die Fristen laut Liebhabereiverordnung:

  • Kleine Vermietung (typische Ferienwohnung, Eigentumswohnung): Gesamtüberschuss innerhalb von 20 Jahren ab Vermietungsbeginn, maximal 23 Jahre ab erstem Aufwand.

  • Große Vermietung (Gebäude mit mehreren Einheiten): Gesamtüberschuss innerhalb von 25 Jahren ab Vermietungsbeginn, maximal 28 Jahre.

Schafft Ihre Ferienimmobilie das rechnerisch nicht, stuft das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei ein. Konsequenz: Verluste sind nicht mit anderen Einkünften verrechenbar, gleichzeitig entfällt die Umsatzsteuerpflicht - und damit meist auch die Vorsteuerabzugsberechtigung rückwirkend. Ein doppelt schmerzhaftes Ergebnis.

In der Praxis heißt das: Bevor Sie kaufen, sollten Sie eine belastbare Prognoserechnung über 20 Jahre erstellen (lassen). Diese berücksichtigt realistische Auslastung, Mietsätze, Betriebskosten, Zinsen und Instandhaltungsrücklagen. Berechnen Sie Ihre persönliche Ferienimmobilien-Rendite mit dem Renditerechner von INVESTMENT & living, um ein erstes Gefühl für die Zahlen zu bekommen - die formale Prognoserechnung für das Finanzamt sollte jedoch immer der Steuerberater aufsetzen.

Vermietung Ferienwohnung Steuer: Vergleich der drei Grundmodelle

Wie eine Ferienimmobilie steuerlich behandelt wird, hängt entscheidend von der Nutzungsstruktur ab. Die folgende Tabelle zeigt die drei häufigsten Konstellationen in Österreich im direkten Vergleich:

Kriterium

Reine Eigennutzung

Vermietung mit Eigennutzung

Reine touristische Vermietung

Einkommensteuer

Keine, keine Verluste absetzbar

Anteilig auf Vermietungstage

Voll steuerpflichtig, alle Kosten anteilig absetzbar

Umsatzsteuer

Nicht relevant

10 % auf Mieten, Vorsteuer anteilig

10 % auf Mieten, Vorsteuer voll (bei Option)

Vorsteuerabzug Kauf

Nein

Nur anteilig für Vermietungsnutzung

Ja, in voller Höhe

AfA Gebäude

Nicht möglich

Anteilig 1,5-2,5 %

1,5-2,5 % voll

Liebhaberei-Risiko

Nicht relevant

Hoch bei viel Eigennutzung

Bei sauberer Prognoserechnung gering

Widmungsrechtlich

Meist Freizeitwohnsitz nötig

Regional oft eingeschränkt

Touristische Widmung / Buy-to-let

Das ist der eigentliche Aha-Moment vieler Erstkäufer: Wer die Immobilie überwiegend selbst nutzen und nur "nebenbei" vermieten möchte, verliert einen großen Teil der steuerlichen Vorteile - und riskiert die Liebhaberei-Einstufung. Wer dagegen ein professionell vermietetes Objekt in touristischer Widmung erwirbt, kann Vorsteuer, AfA und laufende Kosten voll ansetzen. Wie dieses Modell strukturell funktioniert, lesen Sie im Detail unter buy to let.

Freizeitwohnsitz vs. touristische Vermietung: die widmungsrechtliche Grundlage

Die steuerliche Behandlung setzt voraus, dass die widmungsrechtliche Grundlage stimmt. In Tirol, Salzburg und Vorarlberg gibt es strenge Regeln zu Freizeitwohnsitzen. Viele neue Projekte werden deshalb als gewidmete Beherbergungsbetriebe oder Apart-Hotels realisiert - dort ist die touristische Vermietung Voraussetzung, nicht Option. Genau das schafft die saubere Grundlage für den Vorsteuerabzug und schließt Diskussionen über verbotene Zweitwohnsitze aus.

Für den Blick auf konkrete Kaufobjekte und deren Preisstruktur ist die Zusammenschau von Kaufpreisfaktor und Region hilfreich - eine Übersicht dazu finden Sie in der kaufpreisfaktor tabelle.

Weitere Steuern rund um die Ferienimmobilie

Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr

Beim Kauf fallen einmalig 3,5 % Grunderwerbsteuer und 1,1 % Eintragungsgebühr im Grundbuch an. Diese Kosten sind Teil der Anschaffungskosten und wirken sich über die AfA aus.

Immobilienertragsteuer beim Verkauf

Verkaufen Sie die Ferienimmobilie später mit Gewinn, greift die Immobilienertragsteuer in Höhe von 30 % auf den Veräußerungsgewinn. Bei Neubauten nach 2002 gibt es keine Spekulationsfrist, die 30 % gelten unabhängig von der Haltedauer. Wird zwischenzeitlich Vorsteuer geltend gemacht, kann zusätzlich eine Vorsteuerberichtigung anstehen.

Kommunalsteuer und Ortstaxe

Ortstaxe (Nächtigungsabgabe) wird pro Gast und Nacht eingehoben und an die Gemeinde abgeführt. Sie ist steuerlich ein durchlaufender Posten, verwaltungstechnisch aber eine feste Pflicht.

Praxis: So gehen Sie bei einer neuen Ferienimmobilie vor

  1. Widmung klären - touristische Beherbergung oder Freizeitwohnsitz.

  2. Nutzungskonzept festlegen - Anteil Eigennutzung realistisch definieren, idealerweise unter 10-20 %.

  3. Prognoserechnung erstellen - über 20 Jahre, mit vorsichtigen Auslastungsannahmen.

  4. USt-Option prüfen - Regelbesteuerung fast immer sinnvoll bei Neubau mit hohem Vorsteueranteil.

  5. Vermietungsstruktur wählen - Betreiberpool, externe Agentur oder Eigenregie.

  6. Steuerberater einbinden - vor Unterzeichnung des Kaufvertrags, nicht danach.

Wer die Zahlen auf Objektebene früh strukturiert, vermeidet später böse Überraschungen. Ein tiefergehender Blick auf das grundsätzliche Zusammenspiel von Rendite, Steuer und Betrieb findet sich unter ferienimmobilie als kapitalanlage.

FAQ: Ferienimmobilie Steuern Österreich

Wie wird eine Ferienwohnung in Österreich versteuert?

Mieteinnahmen aus einer Ferienwohnung unterliegen der progressiven Einkommensteuer (0-55 %). Versteuert wird der Überschuss nach Abzug aller Werbungskosten - vor allem AfA, Finanzierungszinsen, Betriebskosten, Verwaltung und Vermietungsprovisionen. Zusätzlich fällt für die kurzfristige Beherbergung 10 % Umsatzsteuer an, sofern Sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen. Beim Verkauf greift die Immobilienertragsteuer von 30 % auf den Gewinn.

Wann gilt Vermietung als Liebhaberei?

Als Liebhaberei stuft das Finanzamt eine Vermietung ein, wenn innerhalb von 20 Jahren (kleine Vermietung) bzw. 25 Jahren (große Vermietung) kein Gesamtüberschuss erzielt werden kann. Folge: Verluste sind steuerlich nicht verwertbar, und bereits geltend gemachte Vorsteuer kann zurückgefordert werden. Deshalb ist eine belastbare Prognoserechnung vor dem Kauf entscheidend.

Wann muss ich Umsatzsteuer auf die Ferienwohnung zahlen?

Sobald Ihre jährlichen Umsätze über 55.000 Euro netto liegen, greift die Umsatzsteuerpflicht automatisch mit 10 % auf die Beherbergungsleistung. Darunter können Sie zwischen Kleinunternehmerregelung (keine USt, aber auch keine Vorsteuer) und Option zur Regelbesteuerung wählen. Wer aus einem Neubau die Vorsteuer aus dem Kaufpreis ziehen will, entscheidet sich in der Regel für die Regelbesteuerung - mit Bindungsfristen von 5 bzw. 20 Jahren.

Kann ich meine Ferienimmobilie steuerlich absetzen?

Bei tatsächlicher Vermietungsabsicht sind AfA (1,5-2,5 % p.a.), Kreditzinsen, Betriebskosten, Reparaturen, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Vermietungsprovisionen absetzbar. Bei gemischter Nutzung wird anteilig aufgeteilt. Voraussetzung ist immer, dass keine Liebhaberei vorliegt und die Widmung eine gewerbliche oder touristische Vermietung überhaupt zulässt.

Nächster Schritt

Steuern sind bei Ferienimmobilien kein Nebenschauplatz, sondern ein wesentlicher Renditehebel. Wer die Struktur früh richtig aufsetzt - Widmung, USt-Option, Nutzungsanteil, Prognoserechnung - vermeidet die klassischen Fallen und macht das Investment planbar. Wenn Sie konkrete Projekte mit sauber strukturierter steuerlicher Basis prüfen möchten, finden Sie eine Auswahl an Ferienimmobilien in Österreich und darüber hinaus bei INVESTMENT & living. Für Ihre individuelle steuerliche Situation ziehen Sie bitte immer einen österreichischen Steuerberater hinzu.

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