Werbungskosten Vermietung: Checkliste, Grenzen und Praxisbeispiele

Werbungskosten Vermietung: Checkliste, Grenzen und Praxisbeispiele

Werbungskosten bei der Vermietung sind der wichtigste Hebel, um die Steuerlast aus Mieteinnahmen zu senken – und gleichzeitig der Bereich, in dem Vermieter am haeufigsten Positionen verschenken. Wer eine Wohnung, ein Haus oder eine Ferienimmobilie vermietet, erzielt Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Besteuert wird nicht die Miete, sondern der Ueberschuss: Einnahmen minus Werbungskosten. Dieser Beitrag zeigt, welche Ausgaben dazugehoeren, wo die Grenzen verlaufen und wie Sie den Ueberblick behalten.

Rechtsstand: Januar 2026, deutsches Steuerrecht. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung – die Beurteilung Ihres Einzelfalls gehoert in die Hand eines Steuerberaters.

Werbungskosten bei Vermietung: Definition und Grundprinzip

Werbungskosten sind nach § 9 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Uebertragen auf die Vermietung heisst das: Jede Ausgabe, die durch die Vermietungstaetigkeit veranlasst ist, mindert grundsaetzlich das zu versteuernde Ergebnis. Der Zusammenhang muss objektiv erkennbar sein – ein Beleg allein genuegt nicht, wenn die private Nutzung im Vordergrund steht.

Drei Grundregeln bestimmen die Praxis:

  • Abflussprinzip (§ 11 EStG): Massgeblich ist in der Regel das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Rechnungsstellung. Regelmaessig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel bilden eine Ausnahme (10-Tage-Regel).

  • Veranlassung: Kosten, die zugleich privat veranlasst sind – etwa bei zeitweiser Selbstnutzung einer Ferienwohnung –, muessen aufgeteilt werden.

  • Einkuenfteerzielungsabsicht: Ohne die Absicht, auf Dauer einen Ueberschuss zu erzielen, erkennt das Finanzamt Verluste nicht an. Bei dauerhafter Vermietung zu Wohnzwecken wird sie typisierend unterstellt.

Wie die Einnahmenseite funktioniert und welche Freigrenzen gelten, lesen Sie im Detail im Beitrag zu Mieteinnahmen versteuern. Hier geht es ausschliesslich um die Ausgabenseite.

Checkliste: Diese Werbungskosten koennen Vermieter absetzen

Die folgende Uebersicht orientiert sich am Fall einer vermieteten Ferienimmobilie, gilt in weiten Teilen aber ebenso fuer klassische Dauervermietung. Sie eignet sich als Sammelraster fuer die Belegablage.

Finanzierung

  • Schuldzinsen fuer das Darlehen, mit dem Kauf, Bau oder Modernisierung finanziert wurden

  • Damnum bzw. Disagio (im Rahmen der Marktueblichkeit)

  • Bereitstellungszinsen, Schaetzkosten, Grundbuchkosten fuer die Grundschuldbestellung

  • Vorfaelligkeitsentschaedigung – abziehbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer weiter vermieteten Immobilie steht, nicht beim Verkauf

  • Nicht abziehbar: die Tilgung. Sie ist Vermoegensumschichtung, kein Aufwand.

Abschreibung (AfA)

  • Lineare Gebaeude-AfA: 2 % jaehrlich bei Fertigstellung ab 1925, 2,5 % bei aelteren Gebaeuden, 3 % bei Wohngebaeuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.2022 (§ 7 Abs. 4 EStG)

  • Degressive AfA von 5 % fuer neue Wohngebaeude mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 (§ 7 Abs. 5a EStG), sofern die Voraussetzungen erfuellt sind

  • AfA auf Einrichtung und bewegliche Wirtschaftsgueter – bei moeblierten Ferienwohnungen ein relevanter Posten (Betten, Kuechen, Sofas, TV)

  • Geringwertige Wirtschaftsgueter bis 800 Euro netto: sofort in voller Hoehe abziehbar

  • Wichtig: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Der Kaufpreis ist auf Gebaeude und Boden aufzuteilen; Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Maklerhonorar teilen dieses Schicksal.

Verwaltung und Betrieb

  • Hausverwaltung und Sondereigentumsverwaltung

  • Betreiberkosten der Ferienimmobilie: Vermittlungsprovision der Betreibergesellschaft, Rezeption, Check-in, Reinigung, Waeschewechsel, Poolbetrieb, Instandhaltungspauschalen

  • Portalgebuehren, Buchungsprovisionen, Website- und Fotokosten

  • Grundsteuer, Gebaeudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz fuer Mietsachen

  • Nicht umlegbare Betriebskosten sowie umlegbare Kosten, soweit sie tatsaechlich getragen und die Umlagen als Einnahme erfasst werden

  • Kontofuehrung, Porto, Telefon, Fachliteratur, Software, anteilige Kosten fuer ein haeusliches Arbeitszimmer, Beitraege zu Eigentuemer- oder Vermieterverbaenden

  • Steuerberatungskosten, soweit sie auf die Ermittlung der Einkuenfte aus Vermietung entfallen

Instandhaltung und Reparaturen

  • Laufende Reparaturen: Heizungswartung, Sanitaerarbeiten, Malerarbeiten, Austausch defekter Geraete

  • Zahlungen in die Erhaltungsruecklage einer WEG: abziehbar erst in dem Jahr, in dem die Ruecklage fuer eine Massnahme verwendet wird

  • Groessere Erhaltungsaufwendungen koennen nach § 82b EStDV wahlweise auf zwei bis fuenf Jahre verteilt werden – hilfreich zur Glaettung der Progression

Reisekosten zur Immobilie

  • Fahrten mit dem eigenen Pkw: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rueckweg) oder die tatsaechlichen Kosten

  • Bahn-, Flug- und Mietwagenkosten bei nachweislich vermietungsbedingten Fahrten

  • Uebernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen von 14 bzw. 28 Euro bei mehr als acht bzw. 24 Stunden Abwesenheit

  • Achtung: Das Finanzamt prueft Fahrten zu Ferienimmobilien in attraktiven Lagen besonders genau. Halten Sie fest, was Sie vor Ort getan haben – Uebergabe, Handwerkerabnahme, Eigentuemerversammlung, Inventur. Bei gemischter Veranlassung ist aufzuteilen; ein Wochenende mit einem zweistuendigen Termin bleibt privat.

Sofortabzug oder AfA: die entscheidende Weichenstellung

Der haeufigste Streitpunkt zwischen Vermietern und Finanzamt ist nicht die Frage, ob ein Aufwand abziehbar ist, sondern wann. Erhaltungsaufwand wirkt sofort und in voller Hoehe. Herstellungs- und Anschaffungskosten wirken nur ueber die Abschreibung – bei 2 % AfA also verteilt auf 50 Jahre. Bei identischer Rechnungssumme entsteht daraus ein erheblicher Unterschied im Liquiditaetsverlauf.

Position

Sofort abziehbar

Nur ueber AfA

Hinweis

Darlehenszinsen

ja, in voller Hoehe

Tilgungsanteil bleibt aussen vor

Grunderwerbsteuer, Notar, Makler beim Kauf

nein

ja, anteilig mit dem Gebaeudewert

Bodenanteil ist gar nicht abschreibbar

Austausch einer defekten Therme

ja

Erhaltungsaufwand, auch bei hoher Summe

Anbau eines Balkons, Dachgeschossausbau

nein

ja

Erweiterung der Substanz = Herstellungskosten

Renovierung innerhalb von drei Jahren nach Kauf

nur bis 15 % des Gebaeudewerts (netto)

darueber vollstaendig

anschaffungsnahe Herstellungskosten, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Moebel und Ausstattung bis 800 Euro netto

ja

geringwertige Wirtschaftsgueter

Kueche, Sofagarnitur ueber 800 Euro netto

nein

ja, ueber Nutzungsdauer

meist 10 Jahre laut AfA-Tabelle

Zahlung in die Erhaltungsruecklage

nein

abziehbar erst bei Verwendung

Betreiber- und Reinigungskosten

ja

laufender Aufwand

Der Aha-Moment liegt in der vorletzten und der fuenften Zeile: Wer eine sanierungsbeduerftige Wohnung kauft und im ersten Jahr fuer 60.000 Euro netto modernisiert, waehrend der Gebaeudewert 300.000 Euro betraegt, ueberschreitet die 15-Prozent-Grenze und verliert den Sofortabzug komplett – nicht nur fuer den uebersteigenden Teil. Wer dieselbe Massnahme auf das vierte Jahr nach Anschaffung verschiebt oder unterhalb der Grenze bleibt, zieht sie sofort ab. Der Zeitpunkt entscheidet also ueber einen fuenfstelligen Steuereffekt.

Werbungskosten bei Vermietung einer Ferienimmobilie: der Selbstnutzungsvorbehalt

Bei Ferienimmobilien gilt eine Besonderheit. Wird die Wohnung ausschliesslich an wechselnde Gaeste vermietet und in der uebrigen Zeit dafuer bereitgehalten, unterstellt die Rechtsprechung die Einkuenfteerzielungsabsicht ohne weitere Pruefung. Die Werbungskosten sind dann in voller Hoehe abziehbar – auch fuer Leerstandszeiten.

Behalten Sie sich dagegen eine Selbstnutzung vor, aendert sich das Bild grundlegend. Dann sind die Aufwendungen in einen vermieteten und einen selbstgenutzten Anteil aufzuteilen; Leerstandszeiten werden anteilig zugeordnet. Zusaetzlich verlangt das Finanzamt in vielen Faellen eine Totalueberschussprognose ueber 30 Jahre. Ein zweiter Pruefpunkt: Unterschreitet die tatsaechliche Vermietungszeit die ortsuebliche Vermietungszeit vergleichbarer Objekte um mehr als 25 Prozent, wird die Ueberschussabsicht ebenfalls hinterfragt.

Praktische Konsequenz: Dokumentieren Sie Belegungstage, Sperrzeiten und Eigennutzung sauber. Betreibermodelle mit fester Vermietungspflicht und begrenzten Eigennutzungstagen erleichtern die Nachweisfuehrung erheblich. Wie solche Modelle wirtschaftlich funktionieren, erlaeutert der Beitrag zur ferienimmobilie als kapitalanlage.

Rechenbeispiel: Werbungskosten in der Praxis

Nehmen wir eine vermietete Ferienwohnung in einer deutschen Mittelgebirgsregion, Kaufpreis 320.000 Euro, davon 250.000 Euro Gebaeudewert, finanziert mit 200.000 Euro zu 3,8 Prozent. Die Bruttomieteinnahmen liegen bei 21.000 Euro im Jahr.

  • Schuldzinsen: 7.600 Euro

  • Gebaeude-AfA 3 % (Neubau nach 2022): 7.500 Euro

  • AfA Inventar (35.000 Euro auf 10 Jahre): 3.500 Euro

  • Betreiber-, Reinigungs- und Vermittlungskosten: 4.200 Euro

  • Verwaltung, Versicherungen, Grundsteuer: 1.400 Euro

  • Instandhaltung, Reisekosten, Sonstiges: 900 Euro

Summe der Werbungskosten: 25.100 Euro. Dem stehen 21.000 Euro Einnahmen gegenueber – rechnerisch ein steuerlicher Verlust von 4.100 Euro, der mit anderen Einkuenften verrechnet werden kann. Entscheidend ist dabei: 11.000 Euro davon sind Abschreibung, also kein Geldabfluss. Der Cashflow vor Steuern ist deutlich besser als das steuerliche Ergebnis. Wie ein solches Objekt in der Praxis strukturiert ist – mit Betreiberkonzept, Bewirtschaftungskosten und definierten Eigennutzungstagen – zeigt beispielsweise das Projekt UplandParcs Harz.

Wer die Ausgabenseite vollstaendig erfasst hat, sollte im zweiten Schritt die Ertragsseite gegenrechnen. Berechnen Sie Ihre persoenliche Ferienimmobilien-Rendite mit dem Renditerechner von INVESTMENT & living – inklusive Auslastung, Bewirtschaftungskosten und Finanzierung. Die methodischen Grundlagen dazu finden Sie im Beitrag immobilien rendite berechnen.

Haeufige Fehler und was das Finanzamt sehen will

Vier Punkte fuehren in der Praxis regelmaessig zu Kuerzungen:

  • Fehlende Kaufpreisaufteilung. Wer im Kaufvertrag keine Aufteilung auf Grund und Boden trifft, ueberlaesst sie dem Finanzamt – haeufig zulasten des abschreibungsfaehigen Gebaeudeanteils.

  • Barzahlungen an Handwerker. Ohne Rechnung und unbaren Zahlungsnachweis wird der Abzug schwierig.

  • Reisekosten ohne Anlass. Eine Fahrt pro Jahr zur Ferienwohnung in der Hochsaison ueberzeugt keinen Pruefer. Termine, Protokolle und Handwerkerbelege sind der beste Nachweis.

  • Verbilligte Vermietung an Angehoerige. Liegt die Miete unter 66 Prozent der ortsueblichen Marktmiete, drohen Kuerzungen; unter 50 Prozent wird zwingend aufgeteilt.

Bewahren Sie Belege mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist auf und fuehren Sie eine einfache Jahresuebersicht pro Objekt. Wenn Sie die Immobilie erst noch erwerben, lohnt ein Blick auf die Gesamtstruktur – dazu bietet der Leitfaden kapitalanlage immobilien kaufen die Grundlagen von Standortwahl bis Finanzierung.

Haeufige Fragen zu Werbungskosten bei Vermietung

Welche Werbungskosten kann ich bei Vermietung absetzen?

Abziehbar sind alle Aufwendungen, die durch die Vermietung veranlasst sind: Schuldzinsen, Gebaeude- und Inventar-AfA, Grundsteuer, Versicherungen, Hausverwaltung, Betreiber- und Reinigungskosten, Vermittlungsprovisionen, laufende Reparaturen, Kontofuehrung, Fachliteratur, Steuerberatungskosten fuer die Anlage V sowie Reisekosten zur Immobilie mit 0,30 Euro je Kilometer. Nicht abziehbar sind die Darlehenstilgung, der Kaufpreisanteil fuer Grund und Boden sowie alle privat veranlassten Anteile.

Kann ich Werbungskosten auch bei Leerstand geltend machen?

Ja, sofern die Vermietungsabsicht nachweisbar fortbesteht. Bei einer Ferienwohnung, die ausschliesslich an Gaeste vermietet und in der uebrigen Zeit dafuer bereitgehalten wird, sind Leerstandszeiten unschaedlich. Bei Dauervermietung sollten Sie Inserate, Maklerauftraege und Besichtigungsprotokolle sammeln. Wird die Wohnung dagegen laengere Zeit gar nicht angeboten oder selbst genutzt, kuerzt das Finanzamt den Abzug entsprechend.

Wie unterscheiden sich Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?

Erhaltungsaufwand haelt den bestehenden Zustand instand oder ersetzt Vorhandenes – er ist sofort abziehbar oder wahlweise auf zwei bis fuenf Jahre verteilbar. Herstellungskosten entstehen durch Erweiterung der Flaeche, Substanzvermehrung oder eine wesentliche Verbesserung des Standards und wirken nur ueber die AfA. Zusaetzlich gilt die 15-Prozent-Grenze: Uebersteigen Instandsetzungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent des Gebaeudewerts netto, werden sie insgesamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Sind Reisekosten zur Ferienimmobilie voll absetzbar?

Nur, soweit die Fahrt so gut wie ausschliesslich der Vermietung dient – etwa fuer Uebergaben, Handwerkerabnahmen, Inventuren oder Eigentuemerversammlungen. Bei gemischter Veranlassung ist nach Zeitanteilen aufzuteilen, bei untergeordnetem beruflichem Anlass entfaellt der Abzug ganz. Fuehren Sie ein einfaches Fahrtenprotokoll mit Datum, Zweck, Dauer und Ansprechpartner; das erhoeht die Anerkennungswahrscheinlichkeit deutlich.

Fazit

Werbungskosten bei der Vermietung entscheiden darueber, ob aus einer soliden Bruttorendite auch nach Steuern ein tragfaehiges Ergebnis wird. Wichtig sind drei Dinge: eine vollstaendige Erfassung aller Positionen, die richtige Einordnung als Sofortabzug oder AfA und eine saubere Dokumentation von Eigennutzung und Reisen. Der grosse Hebel liegt selten in der einzelnen Rechnung, sondern in der zeitlichen Steuerung groesserer Massnahmen.

Sie moechten wissen, wie sich eine konkrete Ferienimmobilie mit Betreiberkonzept, kalkulierter Auslastung und abziehbaren Bewirtschaftungskosten rechnet? Die Objektuebersicht und die Beratung von INVESTMENT & living finden Sie unter www.investmentandliving.com. Die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls klaeren Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Werbungskosten Vermietung: Checkliste, Grenzen und Praxisbeispiele

Werbungskosten bei der Vermietung sind der wichtigste Hebel, um die Steuerlast aus Mieteinnahmen zu senken – und gleichzeitig der Bereich, in dem Vermieter am haeufigsten Positionen verschenken. Wer eine Wohnung, ein Haus oder eine Ferienimmobilie vermietet, erzielt Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Besteuert wird nicht die Miete, sondern der Ueberschuss: Einnahmen minus Werbungskosten. Dieser Beitrag zeigt, welche Ausgaben dazugehoeren, wo die Grenzen verlaufen und wie Sie den Ueberblick behalten.

Rechtsstand: Januar 2026, deutsches Steuerrecht. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung – die Beurteilung Ihres Einzelfalls gehoert in die Hand eines Steuerberaters.

Werbungskosten bei Vermietung: Definition und Grundprinzip

Werbungskosten sind nach § 9 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Uebertragen auf die Vermietung heisst das: Jede Ausgabe, die durch die Vermietungstaetigkeit veranlasst ist, mindert grundsaetzlich das zu versteuernde Ergebnis. Der Zusammenhang muss objektiv erkennbar sein – ein Beleg allein genuegt nicht, wenn die private Nutzung im Vordergrund steht.

Drei Grundregeln bestimmen die Praxis:

  • Abflussprinzip (§ 11 EStG): Massgeblich ist in der Regel das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Rechnungsstellung. Regelmaessig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel bilden eine Ausnahme (10-Tage-Regel).

  • Veranlassung: Kosten, die zugleich privat veranlasst sind – etwa bei zeitweiser Selbstnutzung einer Ferienwohnung –, muessen aufgeteilt werden.

  • Einkuenfteerzielungsabsicht: Ohne die Absicht, auf Dauer einen Ueberschuss zu erzielen, erkennt das Finanzamt Verluste nicht an. Bei dauerhafter Vermietung zu Wohnzwecken wird sie typisierend unterstellt.

Wie die Einnahmenseite funktioniert und welche Freigrenzen gelten, lesen Sie im Detail im Beitrag zu Mieteinnahmen versteuern. Hier geht es ausschliesslich um die Ausgabenseite.

Checkliste: Diese Werbungskosten koennen Vermieter absetzen

Die folgende Uebersicht orientiert sich am Fall einer vermieteten Ferienimmobilie, gilt in weiten Teilen aber ebenso fuer klassische Dauervermietung. Sie eignet sich als Sammelraster fuer die Belegablage.

Finanzierung

  • Schuldzinsen fuer das Darlehen, mit dem Kauf, Bau oder Modernisierung finanziert wurden

  • Damnum bzw. Disagio (im Rahmen der Marktueblichkeit)

  • Bereitstellungszinsen, Schaetzkosten, Grundbuchkosten fuer die Grundschuldbestellung

  • Vorfaelligkeitsentschaedigung – abziehbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer weiter vermieteten Immobilie steht, nicht beim Verkauf

  • Nicht abziehbar: die Tilgung. Sie ist Vermoegensumschichtung, kein Aufwand.

Abschreibung (AfA)

  • Lineare Gebaeude-AfA: 2 % jaehrlich bei Fertigstellung ab 1925, 2,5 % bei aelteren Gebaeuden, 3 % bei Wohngebaeuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.2022 (§ 7 Abs. 4 EStG)

  • Degressive AfA von 5 % fuer neue Wohngebaeude mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 (§ 7 Abs. 5a EStG), sofern die Voraussetzungen erfuellt sind

  • AfA auf Einrichtung und bewegliche Wirtschaftsgueter – bei moeblierten Ferienwohnungen ein relevanter Posten (Betten, Kuechen, Sofas, TV)

  • Geringwertige Wirtschaftsgueter bis 800 Euro netto: sofort in voller Hoehe abziehbar

  • Wichtig: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Der Kaufpreis ist auf Gebaeude und Boden aufzuteilen; Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Maklerhonorar teilen dieses Schicksal.

Verwaltung und Betrieb

  • Hausverwaltung und Sondereigentumsverwaltung

  • Betreiberkosten der Ferienimmobilie: Vermittlungsprovision der Betreibergesellschaft, Rezeption, Check-in, Reinigung, Waeschewechsel, Poolbetrieb, Instandhaltungspauschalen

  • Portalgebuehren, Buchungsprovisionen, Website- und Fotokosten

  • Grundsteuer, Gebaeudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz fuer Mietsachen

  • Nicht umlegbare Betriebskosten sowie umlegbare Kosten, soweit sie tatsaechlich getragen und die Umlagen als Einnahme erfasst werden

  • Kontofuehrung, Porto, Telefon, Fachliteratur, Software, anteilige Kosten fuer ein haeusliches Arbeitszimmer, Beitraege zu Eigentuemer- oder Vermieterverbaenden

  • Steuerberatungskosten, soweit sie auf die Ermittlung der Einkuenfte aus Vermietung entfallen

Instandhaltung und Reparaturen

  • Laufende Reparaturen: Heizungswartung, Sanitaerarbeiten, Malerarbeiten, Austausch defekter Geraete

  • Zahlungen in die Erhaltungsruecklage einer WEG: abziehbar erst in dem Jahr, in dem die Ruecklage fuer eine Massnahme verwendet wird

  • Groessere Erhaltungsaufwendungen koennen nach § 82b EStDV wahlweise auf zwei bis fuenf Jahre verteilt werden – hilfreich zur Glaettung der Progression

Reisekosten zur Immobilie

  • Fahrten mit dem eigenen Pkw: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rueckweg) oder die tatsaechlichen Kosten

  • Bahn-, Flug- und Mietwagenkosten bei nachweislich vermietungsbedingten Fahrten

  • Uebernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen von 14 bzw. 28 Euro bei mehr als acht bzw. 24 Stunden Abwesenheit

  • Achtung: Das Finanzamt prueft Fahrten zu Ferienimmobilien in attraktiven Lagen besonders genau. Halten Sie fest, was Sie vor Ort getan haben – Uebergabe, Handwerkerabnahme, Eigentuemerversammlung, Inventur. Bei gemischter Veranlassung ist aufzuteilen; ein Wochenende mit einem zweistuendigen Termin bleibt privat.

Sofortabzug oder AfA: die entscheidende Weichenstellung

Der haeufigste Streitpunkt zwischen Vermietern und Finanzamt ist nicht die Frage, ob ein Aufwand abziehbar ist, sondern wann. Erhaltungsaufwand wirkt sofort und in voller Hoehe. Herstellungs- und Anschaffungskosten wirken nur ueber die Abschreibung – bei 2 % AfA also verteilt auf 50 Jahre. Bei identischer Rechnungssumme entsteht daraus ein erheblicher Unterschied im Liquiditaetsverlauf.

Position

Sofort abziehbar

Nur ueber AfA

Hinweis

Darlehenszinsen

ja, in voller Hoehe

Tilgungsanteil bleibt aussen vor

Grunderwerbsteuer, Notar, Makler beim Kauf

nein

ja, anteilig mit dem Gebaeudewert

Bodenanteil ist gar nicht abschreibbar

Austausch einer defekten Therme

ja

Erhaltungsaufwand, auch bei hoher Summe

Anbau eines Balkons, Dachgeschossausbau

nein

ja

Erweiterung der Substanz = Herstellungskosten

Renovierung innerhalb von drei Jahren nach Kauf

nur bis 15 % des Gebaeudewerts (netto)

darueber vollstaendig

anschaffungsnahe Herstellungskosten, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Moebel und Ausstattung bis 800 Euro netto

ja

geringwertige Wirtschaftsgueter

Kueche, Sofagarnitur ueber 800 Euro netto

nein

ja, ueber Nutzungsdauer

meist 10 Jahre laut AfA-Tabelle

Zahlung in die Erhaltungsruecklage

nein

abziehbar erst bei Verwendung

Betreiber- und Reinigungskosten

ja

laufender Aufwand

Der Aha-Moment liegt in der vorletzten und der fuenften Zeile: Wer eine sanierungsbeduerftige Wohnung kauft und im ersten Jahr fuer 60.000 Euro netto modernisiert, waehrend der Gebaeudewert 300.000 Euro betraegt, ueberschreitet die 15-Prozent-Grenze und verliert den Sofortabzug komplett – nicht nur fuer den uebersteigenden Teil. Wer dieselbe Massnahme auf das vierte Jahr nach Anschaffung verschiebt oder unterhalb der Grenze bleibt, zieht sie sofort ab. Der Zeitpunkt entscheidet also ueber einen fuenfstelligen Steuereffekt.

Werbungskosten bei Vermietung einer Ferienimmobilie: der Selbstnutzungsvorbehalt

Bei Ferienimmobilien gilt eine Besonderheit. Wird die Wohnung ausschliesslich an wechselnde Gaeste vermietet und in der uebrigen Zeit dafuer bereitgehalten, unterstellt die Rechtsprechung die Einkuenfteerzielungsabsicht ohne weitere Pruefung. Die Werbungskosten sind dann in voller Hoehe abziehbar – auch fuer Leerstandszeiten.

Behalten Sie sich dagegen eine Selbstnutzung vor, aendert sich das Bild grundlegend. Dann sind die Aufwendungen in einen vermieteten und einen selbstgenutzten Anteil aufzuteilen; Leerstandszeiten werden anteilig zugeordnet. Zusaetzlich verlangt das Finanzamt in vielen Faellen eine Totalueberschussprognose ueber 30 Jahre. Ein zweiter Pruefpunkt: Unterschreitet die tatsaechliche Vermietungszeit die ortsuebliche Vermietungszeit vergleichbarer Objekte um mehr als 25 Prozent, wird die Ueberschussabsicht ebenfalls hinterfragt.

Praktische Konsequenz: Dokumentieren Sie Belegungstage, Sperrzeiten und Eigennutzung sauber. Betreibermodelle mit fester Vermietungspflicht und begrenzten Eigennutzungstagen erleichtern die Nachweisfuehrung erheblich. Wie solche Modelle wirtschaftlich funktionieren, erlaeutert der Beitrag zur ferienimmobilie als kapitalanlage.

Rechenbeispiel: Werbungskosten in der Praxis

Nehmen wir eine vermietete Ferienwohnung in einer deutschen Mittelgebirgsregion, Kaufpreis 320.000 Euro, davon 250.000 Euro Gebaeudewert, finanziert mit 200.000 Euro zu 3,8 Prozent. Die Bruttomieteinnahmen liegen bei 21.000 Euro im Jahr.

  • Schuldzinsen: 7.600 Euro

  • Gebaeude-AfA 3 % (Neubau nach 2022): 7.500 Euro

  • AfA Inventar (35.000 Euro auf 10 Jahre): 3.500 Euro

  • Betreiber-, Reinigungs- und Vermittlungskosten: 4.200 Euro

  • Verwaltung, Versicherungen, Grundsteuer: 1.400 Euro

  • Instandhaltung, Reisekosten, Sonstiges: 900 Euro

Summe der Werbungskosten: 25.100 Euro. Dem stehen 21.000 Euro Einnahmen gegenueber – rechnerisch ein steuerlicher Verlust von 4.100 Euro, der mit anderen Einkuenften verrechnet werden kann. Entscheidend ist dabei: 11.000 Euro davon sind Abschreibung, also kein Geldabfluss. Der Cashflow vor Steuern ist deutlich besser als das steuerliche Ergebnis. Wie ein solches Objekt in der Praxis strukturiert ist – mit Betreiberkonzept, Bewirtschaftungskosten und definierten Eigennutzungstagen – zeigt beispielsweise das Projekt UplandParcs Harz.

Wer die Ausgabenseite vollstaendig erfasst hat, sollte im zweiten Schritt die Ertragsseite gegenrechnen. Berechnen Sie Ihre persoenliche Ferienimmobilien-Rendite mit dem Renditerechner von INVESTMENT & living – inklusive Auslastung, Bewirtschaftungskosten und Finanzierung. Die methodischen Grundlagen dazu finden Sie im Beitrag immobilien rendite berechnen.

Haeufige Fehler und was das Finanzamt sehen will

Vier Punkte fuehren in der Praxis regelmaessig zu Kuerzungen:

  • Fehlende Kaufpreisaufteilung. Wer im Kaufvertrag keine Aufteilung auf Grund und Boden trifft, ueberlaesst sie dem Finanzamt – haeufig zulasten des abschreibungsfaehigen Gebaeudeanteils.

  • Barzahlungen an Handwerker. Ohne Rechnung und unbaren Zahlungsnachweis wird der Abzug schwierig.

  • Reisekosten ohne Anlass. Eine Fahrt pro Jahr zur Ferienwohnung in der Hochsaison ueberzeugt keinen Pruefer. Termine, Protokolle und Handwerkerbelege sind der beste Nachweis.

  • Verbilligte Vermietung an Angehoerige. Liegt die Miete unter 66 Prozent der ortsueblichen Marktmiete, drohen Kuerzungen; unter 50 Prozent wird zwingend aufgeteilt.

Bewahren Sie Belege mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist auf und fuehren Sie eine einfache Jahresuebersicht pro Objekt. Wenn Sie die Immobilie erst noch erwerben, lohnt ein Blick auf die Gesamtstruktur – dazu bietet der Leitfaden kapitalanlage immobilien kaufen die Grundlagen von Standortwahl bis Finanzierung.

Haeufige Fragen zu Werbungskosten bei Vermietung

Welche Werbungskosten kann ich bei Vermietung absetzen?

Abziehbar sind alle Aufwendungen, die durch die Vermietung veranlasst sind: Schuldzinsen, Gebaeude- und Inventar-AfA, Grundsteuer, Versicherungen, Hausverwaltung, Betreiber- und Reinigungskosten, Vermittlungsprovisionen, laufende Reparaturen, Kontofuehrung, Fachliteratur, Steuerberatungskosten fuer die Anlage V sowie Reisekosten zur Immobilie mit 0,30 Euro je Kilometer. Nicht abziehbar sind die Darlehenstilgung, der Kaufpreisanteil fuer Grund und Boden sowie alle privat veranlassten Anteile.

Kann ich Werbungskosten auch bei Leerstand geltend machen?

Ja, sofern die Vermietungsabsicht nachweisbar fortbesteht. Bei einer Ferienwohnung, die ausschliesslich an Gaeste vermietet und in der uebrigen Zeit dafuer bereitgehalten wird, sind Leerstandszeiten unschaedlich. Bei Dauervermietung sollten Sie Inserate, Maklerauftraege und Besichtigungsprotokolle sammeln. Wird die Wohnung dagegen laengere Zeit gar nicht angeboten oder selbst genutzt, kuerzt das Finanzamt den Abzug entsprechend.

Wie unterscheiden sich Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?

Erhaltungsaufwand haelt den bestehenden Zustand instand oder ersetzt Vorhandenes – er ist sofort abziehbar oder wahlweise auf zwei bis fuenf Jahre verteilbar. Herstellungskosten entstehen durch Erweiterung der Flaeche, Substanzvermehrung oder eine wesentliche Verbesserung des Standards und wirken nur ueber die AfA. Zusaetzlich gilt die 15-Prozent-Grenze: Uebersteigen Instandsetzungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent des Gebaeudewerts netto, werden sie insgesamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Sind Reisekosten zur Ferienimmobilie voll absetzbar?

Nur, soweit die Fahrt so gut wie ausschliesslich der Vermietung dient – etwa fuer Uebergaben, Handwerkerabnahmen, Inventuren oder Eigentuemerversammlungen. Bei gemischter Veranlassung ist nach Zeitanteilen aufzuteilen, bei untergeordnetem beruflichem Anlass entfaellt der Abzug ganz. Fuehren Sie ein einfaches Fahrtenprotokoll mit Datum, Zweck, Dauer und Ansprechpartner; das erhoeht die Anerkennungswahrscheinlichkeit deutlich.

Fazit

Werbungskosten bei der Vermietung entscheiden darueber, ob aus einer soliden Bruttorendite auch nach Steuern ein tragfaehiges Ergebnis wird. Wichtig sind drei Dinge: eine vollstaendige Erfassung aller Positionen, die richtige Einordnung als Sofortabzug oder AfA und eine saubere Dokumentation von Eigennutzung und Reisen. Der grosse Hebel liegt selten in der einzelnen Rechnung, sondern in der zeitlichen Steuerung groesserer Massnahmen.

Sie moechten wissen, wie sich eine konkrete Ferienimmobilie mit Betreiberkonzept, kalkulierter Auslastung und abziehbaren Bewirtschaftungskosten rechnet? Die Objektuebersicht und die Beratung von INVESTMENT & living finden Sie unter www.investmentandliving.com. Die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls klaeren Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Werbungskosten Vermietung: Checkliste, Grenzen und Praxisbeispiele

Werbungskosten bei der Vermietung sind der wichtigste Hebel, um die Steuerlast aus Mieteinnahmen zu senken – und gleichzeitig der Bereich, in dem Vermieter am haeufigsten Positionen verschenken. Wer eine Wohnung, ein Haus oder eine Ferienimmobilie vermietet, erzielt Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Besteuert wird nicht die Miete, sondern der Ueberschuss: Einnahmen minus Werbungskosten. Dieser Beitrag zeigt, welche Ausgaben dazugehoeren, wo die Grenzen verlaufen und wie Sie den Ueberblick behalten.

Rechtsstand: Januar 2026, deutsches Steuerrecht. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung – die Beurteilung Ihres Einzelfalls gehoert in die Hand eines Steuerberaters.

Werbungskosten bei Vermietung: Definition und Grundprinzip

Werbungskosten sind nach § 9 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Uebertragen auf die Vermietung heisst das: Jede Ausgabe, die durch die Vermietungstaetigkeit veranlasst ist, mindert grundsaetzlich das zu versteuernde Ergebnis. Der Zusammenhang muss objektiv erkennbar sein – ein Beleg allein genuegt nicht, wenn die private Nutzung im Vordergrund steht.

Drei Grundregeln bestimmen die Praxis:

  • Abflussprinzip (§ 11 EStG): Massgeblich ist in der Regel das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Rechnungsstellung. Regelmaessig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel bilden eine Ausnahme (10-Tage-Regel).

  • Veranlassung: Kosten, die zugleich privat veranlasst sind – etwa bei zeitweiser Selbstnutzung einer Ferienwohnung –, muessen aufgeteilt werden.

  • Einkuenfteerzielungsabsicht: Ohne die Absicht, auf Dauer einen Ueberschuss zu erzielen, erkennt das Finanzamt Verluste nicht an. Bei dauerhafter Vermietung zu Wohnzwecken wird sie typisierend unterstellt.

Wie die Einnahmenseite funktioniert und welche Freigrenzen gelten, lesen Sie im Detail im Beitrag zu Mieteinnahmen versteuern. Hier geht es ausschliesslich um die Ausgabenseite.

Checkliste: Diese Werbungskosten koennen Vermieter absetzen

Die folgende Uebersicht orientiert sich am Fall einer vermieteten Ferienimmobilie, gilt in weiten Teilen aber ebenso fuer klassische Dauervermietung. Sie eignet sich als Sammelraster fuer die Belegablage.

Finanzierung

  • Schuldzinsen fuer das Darlehen, mit dem Kauf, Bau oder Modernisierung finanziert wurden

  • Damnum bzw. Disagio (im Rahmen der Marktueblichkeit)

  • Bereitstellungszinsen, Schaetzkosten, Grundbuchkosten fuer die Grundschuldbestellung

  • Vorfaelligkeitsentschaedigung – abziehbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer weiter vermieteten Immobilie steht, nicht beim Verkauf

  • Nicht abziehbar: die Tilgung. Sie ist Vermoegensumschichtung, kein Aufwand.

Abschreibung (AfA)

  • Lineare Gebaeude-AfA: 2 % jaehrlich bei Fertigstellung ab 1925, 2,5 % bei aelteren Gebaeuden, 3 % bei Wohngebaeuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.2022 (§ 7 Abs. 4 EStG)

  • Degressive AfA von 5 % fuer neue Wohngebaeude mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 (§ 7 Abs. 5a EStG), sofern die Voraussetzungen erfuellt sind

  • AfA auf Einrichtung und bewegliche Wirtschaftsgueter – bei moeblierten Ferienwohnungen ein relevanter Posten (Betten, Kuechen, Sofas, TV)

  • Geringwertige Wirtschaftsgueter bis 800 Euro netto: sofort in voller Hoehe abziehbar

  • Wichtig: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Der Kaufpreis ist auf Gebaeude und Boden aufzuteilen; Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Maklerhonorar teilen dieses Schicksal.

Verwaltung und Betrieb

  • Hausverwaltung und Sondereigentumsverwaltung

  • Betreiberkosten der Ferienimmobilie: Vermittlungsprovision der Betreibergesellschaft, Rezeption, Check-in, Reinigung, Waeschewechsel, Poolbetrieb, Instandhaltungspauschalen

  • Portalgebuehren, Buchungsprovisionen, Website- und Fotokosten

  • Grundsteuer, Gebaeudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz fuer Mietsachen

  • Nicht umlegbare Betriebskosten sowie umlegbare Kosten, soweit sie tatsaechlich getragen und die Umlagen als Einnahme erfasst werden

  • Kontofuehrung, Porto, Telefon, Fachliteratur, Software, anteilige Kosten fuer ein haeusliches Arbeitszimmer, Beitraege zu Eigentuemer- oder Vermieterverbaenden

  • Steuerberatungskosten, soweit sie auf die Ermittlung der Einkuenfte aus Vermietung entfallen

Instandhaltung und Reparaturen

  • Laufende Reparaturen: Heizungswartung, Sanitaerarbeiten, Malerarbeiten, Austausch defekter Geraete

  • Zahlungen in die Erhaltungsruecklage einer WEG: abziehbar erst in dem Jahr, in dem die Ruecklage fuer eine Massnahme verwendet wird

  • Groessere Erhaltungsaufwendungen koennen nach § 82b EStDV wahlweise auf zwei bis fuenf Jahre verteilt werden – hilfreich zur Glaettung der Progression

Reisekosten zur Immobilie

  • Fahrten mit dem eigenen Pkw: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rueckweg) oder die tatsaechlichen Kosten

  • Bahn-, Flug- und Mietwagenkosten bei nachweislich vermietungsbedingten Fahrten

  • Uebernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen von 14 bzw. 28 Euro bei mehr als acht bzw. 24 Stunden Abwesenheit

  • Achtung: Das Finanzamt prueft Fahrten zu Ferienimmobilien in attraktiven Lagen besonders genau. Halten Sie fest, was Sie vor Ort getan haben – Uebergabe, Handwerkerabnahme, Eigentuemerversammlung, Inventur. Bei gemischter Veranlassung ist aufzuteilen; ein Wochenende mit einem zweistuendigen Termin bleibt privat.

Sofortabzug oder AfA: die entscheidende Weichenstellung

Der haeufigste Streitpunkt zwischen Vermietern und Finanzamt ist nicht die Frage, ob ein Aufwand abziehbar ist, sondern wann. Erhaltungsaufwand wirkt sofort und in voller Hoehe. Herstellungs- und Anschaffungskosten wirken nur ueber die Abschreibung – bei 2 % AfA also verteilt auf 50 Jahre. Bei identischer Rechnungssumme entsteht daraus ein erheblicher Unterschied im Liquiditaetsverlauf.

Position

Sofort abziehbar

Nur ueber AfA

Hinweis

Darlehenszinsen

ja, in voller Hoehe

Tilgungsanteil bleibt aussen vor

Grunderwerbsteuer, Notar, Makler beim Kauf

nein

ja, anteilig mit dem Gebaeudewert

Bodenanteil ist gar nicht abschreibbar

Austausch einer defekten Therme

ja

Erhaltungsaufwand, auch bei hoher Summe

Anbau eines Balkons, Dachgeschossausbau

nein

ja

Erweiterung der Substanz = Herstellungskosten

Renovierung innerhalb von drei Jahren nach Kauf

nur bis 15 % des Gebaeudewerts (netto)

darueber vollstaendig

anschaffungsnahe Herstellungskosten, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Moebel und Ausstattung bis 800 Euro netto

ja

geringwertige Wirtschaftsgueter

Kueche, Sofagarnitur ueber 800 Euro netto

nein

ja, ueber Nutzungsdauer

meist 10 Jahre laut AfA-Tabelle

Zahlung in die Erhaltungsruecklage

nein

abziehbar erst bei Verwendung

Betreiber- und Reinigungskosten

ja

laufender Aufwand

Der Aha-Moment liegt in der vorletzten und der fuenften Zeile: Wer eine sanierungsbeduerftige Wohnung kauft und im ersten Jahr fuer 60.000 Euro netto modernisiert, waehrend der Gebaeudewert 300.000 Euro betraegt, ueberschreitet die 15-Prozent-Grenze und verliert den Sofortabzug komplett – nicht nur fuer den uebersteigenden Teil. Wer dieselbe Massnahme auf das vierte Jahr nach Anschaffung verschiebt oder unterhalb der Grenze bleibt, zieht sie sofort ab. Der Zeitpunkt entscheidet also ueber einen fuenfstelligen Steuereffekt.

Werbungskosten bei Vermietung einer Ferienimmobilie: der Selbstnutzungsvorbehalt

Bei Ferienimmobilien gilt eine Besonderheit. Wird die Wohnung ausschliesslich an wechselnde Gaeste vermietet und in der uebrigen Zeit dafuer bereitgehalten, unterstellt die Rechtsprechung die Einkuenfteerzielungsabsicht ohne weitere Pruefung. Die Werbungskosten sind dann in voller Hoehe abziehbar – auch fuer Leerstandszeiten.

Behalten Sie sich dagegen eine Selbstnutzung vor, aendert sich das Bild grundlegend. Dann sind die Aufwendungen in einen vermieteten und einen selbstgenutzten Anteil aufzuteilen; Leerstandszeiten werden anteilig zugeordnet. Zusaetzlich verlangt das Finanzamt in vielen Faellen eine Totalueberschussprognose ueber 30 Jahre. Ein zweiter Pruefpunkt: Unterschreitet die tatsaechliche Vermietungszeit die ortsuebliche Vermietungszeit vergleichbarer Objekte um mehr als 25 Prozent, wird die Ueberschussabsicht ebenfalls hinterfragt.

Praktische Konsequenz: Dokumentieren Sie Belegungstage, Sperrzeiten und Eigennutzung sauber. Betreibermodelle mit fester Vermietungspflicht und begrenzten Eigennutzungstagen erleichtern die Nachweisfuehrung erheblich. Wie solche Modelle wirtschaftlich funktionieren, erlaeutert der Beitrag zur ferienimmobilie als kapitalanlage.

Rechenbeispiel: Werbungskosten in der Praxis

Nehmen wir eine vermietete Ferienwohnung in einer deutschen Mittelgebirgsregion, Kaufpreis 320.000 Euro, davon 250.000 Euro Gebaeudewert, finanziert mit 200.000 Euro zu 3,8 Prozent. Die Bruttomieteinnahmen liegen bei 21.000 Euro im Jahr.

  • Schuldzinsen: 7.600 Euro

  • Gebaeude-AfA 3 % (Neubau nach 2022): 7.500 Euro

  • AfA Inventar (35.000 Euro auf 10 Jahre): 3.500 Euro

  • Betreiber-, Reinigungs- und Vermittlungskosten: 4.200 Euro

  • Verwaltung, Versicherungen, Grundsteuer: 1.400 Euro

  • Instandhaltung, Reisekosten, Sonstiges: 900 Euro

Summe der Werbungskosten: 25.100 Euro. Dem stehen 21.000 Euro Einnahmen gegenueber – rechnerisch ein steuerlicher Verlust von 4.100 Euro, der mit anderen Einkuenften verrechnet werden kann. Entscheidend ist dabei: 11.000 Euro davon sind Abschreibung, also kein Geldabfluss. Der Cashflow vor Steuern ist deutlich besser als das steuerliche Ergebnis. Wie ein solches Objekt in der Praxis strukturiert ist – mit Betreiberkonzept, Bewirtschaftungskosten und definierten Eigennutzungstagen – zeigt beispielsweise das Projekt UplandParcs Harz.

Wer die Ausgabenseite vollstaendig erfasst hat, sollte im zweiten Schritt die Ertragsseite gegenrechnen. Berechnen Sie Ihre persoenliche Ferienimmobilien-Rendite mit dem Renditerechner von INVESTMENT & living – inklusive Auslastung, Bewirtschaftungskosten und Finanzierung. Die methodischen Grundlagen dazu finden Sie im Beitrag immobilien rendite berechnen.

Haeufige Fehler und was das Finanzamt sehen will

Vier Punkte fuehren in der Praxis regelmaessig zu Kuerzungen:

  • Fehlende Kaufpreisaufteilung. Wer im Kaufvertrag keine Aufteilung auf Grund und Boden trifft, ueberlaesst sie dem Finanzamt – haeufig zulasten des abschreibungsfaehigen Gebaeudeanteils.

  • Barzahlungen an Handwerker. Ohne Rechnung und unbaren Zahlungsnachweis wird der Abzug schwierig.

  • Reisekosten ohne Anlass. Eine Fahrt pro Jahr zur Ferienwohnung in der Hochsaison ueberzeugt keinen Pruefer. Termine, Protokolle und Handwerkerbelege sind der beste Nachweis.

  • Verbilligte Vermietung an Angehoerige. Liegt die Miete unter 66 Prozent der ortsueblichen Marktmiete, drohen Kuerzungen; unter 50 Prozent wird zwingend aufgeteilt.

Bewahren Sie Belege mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist auf und fuehren Sie eine einfache Jahresuebersicht pro Objekt. Wenn Sie die Immobilie erst noch erwerben, lohnt ein Blick auf die Gesamtstruktur – dazu bietet der Leitfaden kapitalanlage immobilien kaufen die Grundlagen von Standortwahl bis Finanzierung.

Haeufige Fragen zu Werbungskosten bei Vermietung

Welche Werbungskosten kann ich bei Vermietung absetzen?

Abziehbar sind alle Aufwendungen, die durch die Vermietung veranlasst sind: Schuldzinsen, Gebaeude- und Inventar-AfA, Grundsteuer, Versicherungen, Hausverwaltung, Betreiber- und Reinigungskosten, Vermittlungsprovisionen, laufende Reparaturen, Kontofuehrung, Fachliteratur, Steuerberatungskosten fuer die Anlage V sowie Reisekosten zur Immobilie mit 0,30 Euro je Kilometer. Nicht abziehbar sind die Darlehenstilgung, der Kaufpreisanteil fuer Grund und Boden sowie alle privat veranlassten Anteile.

Kann ich Werbungskosten auch bei Leerstand geltend machen?

Ja, sofern die Vermietungsabsicht nachweisbar fortbesteht. Bei einer Ferienwohnung, die ausschliesslich an Gaeste vermietet und in der uebrigen Zeit dafuer bereitgehalten wird, sind Leerstandszeiten unschaedlich. Bei Dauervermietung sollten Sie Inserate, Maklerauftraege und Besichtigungsprotokolle sammeln. Wird die Wohnung dagegen laengere Zeit gar nicht angeboten oder selbst genutzt, kuerzt das Finanzamt den Abzug entsprechend.

Wie unterscheiden sich Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?

Erhaltungsaufwand haelt den bestehenden Zustand instand oder ersetzt Vorhandenes – er ist sofort abziehbar oder wahlweise auf zwei bis fuenf Jahre verteilbar. Herstellungskosten entstehen durch Erweiterung der Flaeche, Substanzvermehrung oder eine wesentliche Verbesserung des Standards und wirken nur ueber die AfA. Zusaetzlich gilt die 15-Prozent-Grenze: Uebersteigen Instandsetzungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent des Gebaeudewerts netto, werden sie insgesamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Sind Reisekosten zur Ferienimmobilie voll absetzbar?

Nur, soweit die Fahrt so gut wie ausschliesslich der Vermietung dient – etwa fuer Uebergaben, Handwerkerabnahmen, Inventuren oder Eigentuemerversammlungen. Bei gemischter Veranlassung ist nach Zeitanteilen aufzuteilen, bei untergeordnetem beruflichem Anlass entfaellt der Abzug ganz. Fuehren Sie ein einfaches Fahrtenprotokoll mit Datum, Zweck, Dauer und Ansprechpartner; das erhoeht die Anerkennungswahrscheinlichkeit deutlich.

Fazit

Werbungskosten bei der Vermietung entscheiden darueber, ob aus einer soliden Bruttorendite auch nach Steuern ein tragfaehiges Ergebnis wird. Wichtig sind drei Dinge: eine vollstaendige Erfassung aller Positionen, die richtige Einordnung als Sofortabzug oder AfA und eine saubere Dokumentation von Eigennutzung und Reisen. Der grosse Hebel liegt selten in der einzelnen Rechnung, sondern in der zeitlichen Steuerung groesserer Massnahmen.

Sie moechten wissen, wie sich eine konkrete Ferienimmobilie mit Betreiberkonzept, kalkulierter Auslastung und abziehbaren Bewirtschaftungskosten rechnet? Die Objektuebersicht und die Beratung von INVESTMENT & living finden Sie unter www.investmentandliving.com. Die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls klaeren Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Werbungskosten Vermietung: Checkliste, Grenzen und Praxisbeispiele

Werbungskosten bei der Vermietung sind der wichtigste Hebel, um die Steuerlast aus Mieteinnahmen zu senken – und gleichzeitig der Bereich, in dem Vermieter am haeufigsten Positionen verschenken. Wer eine Wohnung, ein Haus oder eine Ferienimmobilie vermietet, erzielt Einkuenfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG. Besteuert wird nicht die Miete, sondern der Ueberschuss: Einnahmen minus Werbungskosten. Dieser Beitrag zeigt, welche Ausgaben dazugehoeren, wo die Grenzen verlaufen und wie Sie den Ueberblick behalten.

Rechtsstand: Januar 2026, deutsches Steuerrecht. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuerberatung – die Beurteilung Ihres Einzelfalls gehoert in die Hand eines Steuerberaters.

Werbungskosten bei Vermietung: Definition und Grundprinzip

Werbungskosten sind nach § 9 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Uebertragen auf die Vermietung heisst das: Jede Ausgabe, die durch die Vermietungstaetigkeit veranlasst ist, mindert grundsaetzlich das zu versteuernde Ergebnis. Der Zusammenhang muss objektiv erkennbar sein – ein Beleg allein genuegt nicht, wenn die private Nutzung im Vordergrund steht.

Drei Grundregeln bestimmen die Praxis:

  • Abflussprinzip (§ 11 EStG): Massgeblich ist in der Regel das Jahr der Zahlung, nicht das Jahr der Rechnungsstellung. Regelmaessig wiederkehrende Zahlungen rund um den Jahreswechsel bilden eine Ausnahme (10-Tage-Regel).

  • Veranlassung: Kosten, die zugleich privat veranlasst sind – etwa bei zeitweiser Selbstnutzung einer Ferienwohnung –, muessen aufgeteilt werden.

  • Einkuenfteerzielungsabsicht: Ohne die Absicht, auf Dauer einen Ueberschuss zu erzielen, erkennt das Finanzamt Verluste nicht an. Bei dauerhafter Vermietung zu Wohnzwecken wird sie typisierend unterstellt.

Wie die Einnahmenseite funktioniert und welche Freigrenzen gelten, lesen Sie im Detail im Beitrag zu Mieteinnahmen versteuern. Hier geht es ausschliesslich um die Ausgabenseite.

Checkliste: Diese Werbungskosten koennen Vermieter absetzen

Die folgende Uebersicht orientiert sich am Fall einer vermieteten Ferienimmobilie, gilt in weiten Teilen aber ebenso fuer klassische Dauervermietung. Sie eignet sich als Sammelraster fuer die Belegablage.

Finanzierung

  • Schuldzinsen fuer das Darlehen, mit dem Kauf, Bau oder Modernisierung finanziert wurden

  • Damnum bzw. Disagio (im Rahmen der Marktueblichkeit)

  • Bereitstellungszinsen, Schaetzkosten, Grundbuchkosten fuer die Grundschuldbestellung

  • Vorfaelligkeitsentschaedigung – abziehbar, wenn sie im Zusammenhang mit einer weiter vermieteten Immobilie steht, nicht beim Verkauf

  • Nicht abziehbar: die Tilgung. Sie ist Vermoegensumschichtung, kein Aufwand.

Abschreibung (AfA)

  • Lineare Gebaeude-AfA: 2 % jaehrlich bei Fertigstellung ab 1925, 2,5 % bei aelteren Gebaeuden, 3 % bei Wohngebaeuden mit Fertigstellung nach dem 31.12.2022 (§ 7 Abs. 4 EStG)

  • Degressive AfA von 5 % fuer neue Wohngebaeude mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 (§ 7 Abs. 5a EStG), sofern die Voraussetzungen erfuellt sind

  • AfA auf Einrichtung und bewegliche Wirtschaftsgueter – bei moeblierten Ferienwohnungen ein relevanter Posten (Betten, Kuechen, Sofas, TV)

  • Geringwertige Wirtschaftsgueter bis 800 Euro netto: sofort in voller Hoehe abziehbar

  • Wichtig: Der Grund und Boden wird nicht abgeschrieben. Der Kaufpreis ist auf Gebaeude und Boden aufzuteilen; Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar und Maklerhonorar teilen dieses Schicksal.

Verwaltung und Betrieb

  • Hausverwaltung und Sondereigentumsverwaltung

  • Betreiberkosten der Ferienimmobilie: Vermittlungsprovision der Betreibergesellschaft, Rezeption, Check-in, Reinigung, Waeschewechsel, Poolbetrieb, Instandhaltungspauschalen

  • Portalgebuehren, Buchungsprovisionen, Website- und Fotokosten

  • Grundsteuer, Gebaeudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz fuer Mietsachen

  • Nicht umlegbare Betriebskosten sowie umlegbare Kosten, soweit sie tatsaechlich getragen und die Umlagen als Einnahme erfasst werden

  • Kontofuehrung, Porto, Telefon, Fachliteratur, Software, anteilige Kosten fuer ein haeusliches Arbeitszimmer, Beitraege zu Eigentuemer- oder Vermieterverbaenden

  • Steuerberatungskosten, soweit sie auf die Ermittlung der Einkuenfte aus Vermietung entfallen

Instandhaltung und Reparaturen

  • Laufende Reparaturen: Heizungswartung, Sanitaerarbeiten, Malerarbeiten, Austausch defekter Geraete

  • Zahlungen in die Erhaltungsruecklage einer WEG: abziehbar erst in dem Jahr, in dem die Ruecklage fuer eine Massnahme verwendet wird

  • Groessere Erhaltungsaufwendungen koennen nach § 82b EStDV wahlweise auf zwei bis fuenf Jahre verteilt werden – hilfreich zur Glaettung der Progression

Reisekosten zur Immobilie

  • Fahrten mit dem eigenen Pkw: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer (Hin- und Rueckweg) oder die tatsaechlichen Kosten

  • Bahn-, Flug- und Mietwagenkosten bei nachweislich vermietungsbedingten Fahrten

  • Uebernachtungskosten sowie Verpflegungspauschalen von 14 bzw. 28 Euro bei mehr als acht bzw. 24 Stunden Abwesenheit

  • Achtung: Das Finanzamt prueft Fahrten zu Ferienimmobilien in attraktiven Lagen besonders genau. Halten Sie fest, was Sie vor Ort getan haben – Uebergabe, Handwerkerabnahme, Eigentuemerversammlung, Inventur. Bei gemischter Veranlassung ist aufzuteilen; ein Wochenende mit einem zweistuendigen Termin bleibt privat.

Sofortabzug oder AfA: die entscheidende Weichenstellung

Der haeufigste Streitpunkt zwischen Vermietern und Finanzamt ist nicht die Frage, ob ein Aufwand abziehbar ist, sondern wann. Erhaltungsaufwand wirkt sofort und in voller Hoehe. Herstellungs- und Anschaffungskosten wirken nur ueber die Abschreibung – bei 2 % AfA also verteilt auf 50 Jahre. Bei identischer Rechnungssumme entsteht daraus ein erheblicher Unterschied im Liquiditaetsverlauf.

Position

Sofort abziehbar

Nur ueber AfA

Hinweis

Darlehenszinsen

ja, in voller Hoehe

Tilgungsanteil bleibt aussen vor

Grunderwerbsteuer, Notar, Makler beim Kauf

nein

ja, anteilig mit dem Gebaeudewert

Bodenanteil ist gar nicht abschreibbar

Austausch einer defekten Therme

ja

Erhaltungsaufwand, auch bei hoher Summe

Anbau eines Balkons, Dachgeschossausbau

nein

ja

Erweiterung der Substanz = Herstellungskosten

Renovierung innerhalb von drei Jahren nach Kauf

nur bis 15 % des Gebaeudewerts (netto)

darueber vollstaendig

anschaffungsnahe Herstellungskosten, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG

Moebel und Ausstattung bis 800 Euro netto

ja

geringwertige Wirtschaftsgueter

Kueche, Sofagarnitur ueber 800 Euro netto

nein

ja, ueber Nutzungsdauer

meist 10 Jahre laut AfA-Tabelle

Zahlung in die Erhaltungsruecklage

nein

abziehbar erst bei Verwendung

Betreiber- und Reinigungskosten

ja

laufender Aufwand

Der Aha-Moment liegt in der vorletzten und der fuenften Zeile: Wer eine sanierungsbeduerftige Wohnung kauft und im ersten Jahr fuer 60.000 Euro netto modernisiert, waehrend der Gebaeudewert 300.000 Euro betraegt, ueberschreitet die 15-Prozent-Grenze und verliert den Sofortabzug komplett – nicht nur fuer den uebersteigenden Teil. Wer dieselbe Massnahme auf das vierte Jahr nach Anschaffung verschiebt oder unterhalb der Grenze bleibt, zieht sie sofort ab. Der Zeitpunkt entscheidet also ueber einen fuenfstelligen Steuereffekt.

Werbungskosten bei Vermietung einer Ferienimmobilie: der Selbstnutzungsvorbehalt

Bei Ferienimmobilien gilt eine Besonderheit. Wird die Wohnung ausschliesslich an wechselnde Gaeste vermietet und in der uebrigen Zeit dafuer bereitgehalten, unterstellt die Rechtsprechung die Einkuenfteerzielungsabsicht ohne weitere Pruefung. Die Werbungskosten sind dann in voller Hoehe abziehbar – auch fuer Leerstandszeiten.

Behalten Sie sich dagegen eine Selbstnutzung vor, aendert sich das Bild grundlegend. Dann sind die Aufwendungen in einen vermieteten und einen selbstgenutzten Anteil aufzuteilen; Leerstandszeiten werden anteilig zugeordnet. Zusaetzlich verlangt das Finanzamt in vielen Faellen eine Totalueberschussprognose ueber 30 Jahre. Ein zweiter Pruefpunkt: Unterschreitet die tatsaechliche Vermietungszeit die ortsuebliche Vermietungszeit vergleichbarer Objekte um mehr als 25 Prozent, wird die Ueberschussabsicht ebenfalls hinterfragt.

Praktische Konsequenz: Dokumentieren Sie Belegungstage, Sperrzeiten und Eigennutzung sauber. Betreibermodelle mit fester Vermietungspflicht und begrenzten Eigennutzungstagen erleichtern die Nachweisfuehrung erheblich. Wie solche Modelle wirtschaftlich funktionieren, erlaeutert der Beitrag zur ferienimmobilie als kapitalanlage.

Rechenbeispiel: Werbungskosten in der Praxis

Nehmen wir eine vermietete Ferienwohnung in einer deutschen Mittelgebirgsregion, Kaufpreis 320.000 Euro, davon 250.000 Euro Gebaeudewert, finanziert mit 200.000 Euro zu 3,8 Prozent. Die Bruttomieteinnahmen liegen bei 21.000 Euro im Jahr.

  • Schuldzinsen: 7.600 Euro

  • Gebaeude-AfA 3 % (Neubau nach 2022): 7.500 Euro

  • AfA Inventar (35.000 Euro auf 10 Jahre): 3.500 Euro

  • Betreiber-, Reinigungs- und Vermittlungskosten: 4.200 Euro

  • Verwaltung, Versicherungen, Grundsteuer: 1.400 Euro

  • Instandhaltung, Reisekosten, Sonstiges: 900 Euro

Summe der Werbungskosten: 25.100 Euro. Dem stehen 21.000 Euro Einnahmen gegenueber – rechnerisch ein steuerlicher Verlust von 4.100 Euro, der mit anderen Einkuenften verrechnet werden kann. Entscheidend ist dabei: 11.000 Euro davon sind Abschreibung, also kein Geldabfluss. Der Cashflow vor Steuern ist deutlich besser als das steuerliche Ergebnis. Wie ein solches Objekt in der Praxis strukturiert ist – mit Betreiberkonzept, Bewirtschaftungskosten und definierten Eigennutzungstagen – zeigt beispielsweise das Projekt UplandParcs Harz.

Wer die Ausgabenseite vollstaendig erfasst hat, sollte im zweiten Schritt die Ertragsseite gegenrechnen. Berechnen Sie Ihre persoenliche Ferienimmobilien-Rendite mit dem Renditerechner von INVESTMENT & living – inklusive Auslastung, Bewirtschaftungskosten und Finanzierung. Die methodischen Grundlagen dazu finden Sie im Beitrag immobilien rendite berechnen.

Haeufige Fehler und was das Finanzamt sehen will

Vier Punkte fuehren in der Praxis regelmaessig zu Kuerzungen:

  • Fehlende Kaufpreisaufteilung. Wer im Kaufvertrag keine Aufteilung auf Grund und Boden trifft, ueberlaesst sie dem Finanzamt – haeufig zulasten des abschreibungsfaehigen Gebaeudeanteils.

  • Barzahlungen an Handwerker. Ohne Rechnung und unbaren Zahlungsnachweis wird der Abzug schwierig.

  • Reisekosten ohne Anlass. Eine Fahrt pro Jahr zur Ferienwohnung in der Hochsaison ueberzeugt keinen Pruefer. Termine, Protokolle und Handwerkerbelege sind der beste Nachweis.

  • Verbilligte Vermietung an Angehoerige. Liegt die Miete unter 66 Prozent der ortsueblichen Marktmiete, drohen Kuerzungen; unter 50 Prozent wird zwingend aufgeteilt.

Bewahren Sie Belege mindestens bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist auf und fuehren Sie eine einfache Jahresuebersicht pro Objekt. Wenn Sie die Immobilie erst noch erwerben, lohnt ein Blick auf die Gesamtstruktur – dazu bietet der Leitfaden kapitalanlage immobilien kaufen die Grundlagen von Standortwahl bis Finanzierung.

Haeufige Fragen zu Werbungskosten bei Vermietung

Welche Werbungskosten kann ich bei Vermietung absetzen?

Abziehbar sind alle Aufwendungen, die durch die Vermietung veranlasst sind: Schuldzinsen, Gebaeude- und Inventar-AfA, Grundsteuer, Versicherungen, Hausverwaltung, Betreiber- und Reinigungskosten, Vermittlungsprovisionen, laufende Reparaturen, Kontofuehrung, Fachliteratur, Steuerberatungskosten fuer die Anlage V sowie Reisekosten zur Immobilie mit 0,30 Euro je Kilometer. Nicht abziehbar sind die Darlehenstilgung, der Kaufpreisanteil fuer Grund und Boden sowie alle privat veranlassten Anteile.

Kann ich Werbungskosten auch bei Leerstand geltend machen?

Ja, sofern die Vermietungsabsicht nachweisbar fortbesteht. Bei einer Ferienwohnung, die ausschliesslich an Gaeste vermietet und in der uebrigen Zeit dafuer bereitgehalten wird, sind Leerstandszeiten unschaedlich. Bei Dauervermietung sollten Sie Inserate, Maklerauftraege und Besichtigungsprotokolle sammeln. Wird die Wohnung dagegen laengere Zeit gar nicht angeboten oder selbst genutzt, kuerzt das Finanzamt den Abzug entsprechend.

Wie unterscheiden sich Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?

Erhaltungsaufwand haelt den bestehenden Zustand instand oder ersetzt Vorhandenes – er ist sofort abziehbar oder wahlweise auf zwei bis fuenf Jahre verteilbar. Herstellungskosten entstehen durch Erweiterung der Flaeche, Substanzvermehrung oder eine wesentliche Verbesserung des Standards und wirken nur ueber die AfA. Zusaetzlich gilt die 15-Prozent-Grenze: Uebersteigen Instandsetzungen innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent des Gebaeudewerts netto, werden sie insgesamt zu anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Sind Reisekosten zur Ferienimmobilie voll absetzbar?

Nur, soweit die Fahrt so gut wie ausschliesslich der Vermietung dient – etwa fuer Uebergaben, Handwerkerabnahmen, Inventuren oder Eigentuemerversammlungen. Bei gemischter Veranlassung ist nach Zeitanteilen aufzuteilen, bei untergeordnetem beruflichem Anlass entfaellt der Abzug ganz. Fuehren Sie ein einfaches Fahrtenprotokoll mit Datum, Zweck, Dauer und Ansprechpartner; das erhoeht die Anerkennungswahrscheinlichkeit deutlich.

Fazit

Werbungskosten bei der Vermietung entscheiden darueber, ob aus einer soliden Bruttorendite auch nach Steuern ein tragfaehiges Ergebnis wird. Wichtig sind drei Dinge: eine vollstaendige Erfassung aller Positionen, die richtige Einordnung als Sofortabzug oder AfA und eine saubere Dokumentation von Eigennutzung und Reisen. Der grosse Hebel liegt selten in der einzelnen Rechnung, sondern in der zeitlichen Steuerung groesserer Massnahmen.

Sie moechten wissen, wie sich eine konkrete Ferienimmobilie mit Betreiberkonzept, kalkulierter Auslastung und abziehbaren Bewirtschaftungskosten rechnet? Die Objektuebersicht und die Beratung von INVESTMENT & living finden Sie unter www.investmentandliving.com. Die steuerliche Beurteilung Ihres Einzelfalls klaeren Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

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